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Artikel 8 · BT-Drs. 18/3124 · S. 46

Zu Artikel 8 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 8 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Aufgrund der Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als neuer Leistung der Pflegeversicherung bei kurzzei-
tiger Arbeitsverhinderung wird die Überschrift des § 44a redaktionell angepasst.
Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung wegen der Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als neuer
Leistung der Pflegeversicherung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Die Überschrift der Vorschrift wird wegen der Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes redaktionell angepasst.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 47 –                           Drucksache 18/3124


Zu Buchstabe b
Zu Absatz 3
§ 2 PflegeZG sieht als „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ das Recht von Beschäftigten vor, der Arbeit jeweils bis
zu zehn Arbeitstage fern zu bleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen
in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische
Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.
Für diese Zeiträume können Beschäftigte als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt ein Pflegeunterstützungs-
geld der sozialen oder privaten Pflegeversicherung des pflegebedürftigen nahen Angehörigen (gegebenenfalls bei
beihilfeberechtigten Pflegebedürftigen anteilig von den Beihilfestellen) erhalten. Dabei ist der Begriff der nahen
Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 PflegeZG zu verstehen.
Ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht nicht, sofern (beziehungsweise solange) ein Anspruch auf
Fortzahlung der Vergütung gegenüber dem Arbeitgeber besteht.
Ein Bezug von Pflegeunterstützungsgeld neben einem (gleichzeitigen) Bezug von Kranken- oder Verletztengeld
bei Erkrankung ode

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.447 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/3124, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 160.327–171.774 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 40189e2b3c5c2ebb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP