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Artikel 1 · BT-Drs. 18/3121 · S. 27

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird im Buch 2, Abschnitt 8, Titel 5, Untertitel 2, Kapitel 2 (Die Miete) ein neues
Unterkapitel 1a mit der Bezeichnung „Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit ange-
spannten Wohnungsmärkten“ eingefügt. Deshalb ist die amtliche Inhaltsübersicht des BGB anzupassen.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 549 BGB – Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
Zu Buchstabe a (Änderung des § 549 Absatz 2 BGB)
Mietverhältnisse gemäß § 549 Absatz 2 BGB (Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, möblierter Wohn-
raum in der Wohnung des Vermieters und spezielle soziale Angebote für Personen mit dringendem Wohnbedarf)
werden von der Mietpreisbeschränkung nach den §§ 556d ff. BGB-E ausgenommen. Bereits nach geltendem
Recht sind hier auch die Regelungen über die Miethöhe in Bestandsmietverhältnissen nicht anzuwenden (§§ 557
bis 561 BGB). Es handelt sich um Sondermietverhältnisse, in denen eine Mietpreisbegrenzung bei Mietbeginn
nicht geboten ist, weil es sich entweder um die Deckung eines nur vorübergehenden Wohnbedarfs handelt, der
persönliche Einschlag die Vergleichbarkeit mit anderen Wohnungen kaum ermöglicht oder der Wohnraum der
Wohlfahrtspflege dient. Diese Mietverhältnisse unterscheiden sich deshalb sowohl vom Preisgefüge als auch den
Leistungen her vom sonstigen Wohnungsmarkt.
Drucksache 18/3121                                  – 28 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Zu Buchstabe b (Änderung des § 549 Absatz 3 BGB)
Studenten- und Jugendwohnheime werden ebenfalls von der Preisregelung bei Mietbeginn ausgenommen, weil
Preisgefüge und Leistungen sich von sonstigen Wohnraummietverhältnissen unterscheiden. Auch 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 39.970 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/3121, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.465–135.435 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4e7f5366b1e46300….

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