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Artikel 2 · BT-Drs. 18/2846 · S. 12

Zu Artikel 2 (Änderung des Rechtspflegergesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Rechtspflegergesetzes)
Die Ausstellung beider Bescheinigungen nach Artikel 13 des Haager Übereinkommens soll dem Rechtspfleger
übertragen werden.
Eine grundsätzliche Zuständigkeit des Urkundsbeamten wie im Fall der Bescheinigungen nach den Artikeln 54,
57 und 58 des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerken-
nung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen erscheint hinsichtlich der Bescheini-
gung nach Artikel 13 Absatz 3 des Haager Übereinkommens nicht sachgerecht, weil die Ausstellung dieser
Bescheinigung die Prüfung erfordert, ob das Gericht in einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung im
Sinne von Artikel 3 des Übereinkommens benannt wurde. Für die Zuweisung an den Rechtspfleger spricht, dass
dieser schon für die Ausstellung der ähnlichen Bestätigungen nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Eu-
ropäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene
Forderungen (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 15) und nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (ABl. L
199 vom 31.7.2007, S. 1) sowie des Formblatts nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG)
Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl. L 7 vom 10.1.2009, S. 1) zuständig ist.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung beider Bescheinigungen nach dem Haager Übereinkommen soll bei einer
Person gebündelt werden. Funktionell zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung gemäß Artikel 13 Ab-
satz 1 Buchstabe e des Haager Übereinko

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.863 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/2846, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.364–27.227 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 380e6a5ade1c7c16….

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