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Artikel 3 · BT-Drs. 18/2663 · S. 51
Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 14. Zu Nummer 2 (§ 54a Abs. 1 Satz 1) Der im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung geleistete Zuschuss orientiert sich der Höhe nach an dem monatli- chen Bedarf für Schüler nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG. Entsprechend ist auch für die Einstiegsqualifizierung die Erhöhung um 7 Prozent auf 231 Euro vorzunehmen. Zu Nummer 3 (§ 58 Abs. 2) Vor dem Hintergrund der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Juli 2013 in den verbundenen Rechtssachen C-523/11 und C-585/11 „Prinz und Seeberger“ sowie vom 24. Oktober 2013 in der Rechtssache C- 220/12 „Thiele Meneses“ wird auf die Voraussetzung verzichtet, dass betroffene Auszubildende vor Beginn der Berufsausbildung insgesamt drei Jahre ihren Wohnsitz im Inland hatten. Vergleiche dazu auch die Begründung zu Art. 1 Nr. 11. Zu Nummer 4 (§ 59) Zu Buchstabe a (§ 59 Abs. 1) Mit der ausdrücklichen Aufnahme der in § 8 Abs. 1 BAföG genannten Voraussetzungen in den Katalog des § 59 Abs. 1 wird erreicht, dass die Rechtslage im Bereich der Berufsausbildungsbeihilfe unverändert bestehen bleibt. Die für den neuen § 8 Abs. 1 BAföG vorgesehene Erweiterung um Auszubildende aus den EU-Mitgliedstaaten, die neben ihrer Ausbildung gleichzeitig als Arbeitnehmer oder Selbständige tätig und auf dieser Basis unions- rechtlich freizügigkeitsberechtigt sind, ist zur Vermeidung einer Rechtsunsicherheit nicht zu übernehmen. Drucksache 18/2663 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Buchstabe b (§ 59 Abs. 2) Bei der Bemessung der erforderlichen Voraufenthaltszeit für geduldete Ausländerinnen und Ausländer ist es auch für den Bereich der Berufsausbildungsbeihilfe angemessen, diese auf 15 Monate herabzuset
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.933 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/2663, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 188.156–191.089 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 3bfc19745b10915f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP