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Artikel 3 · BT-Drs. 18/2663 · S. 51

Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 14.
Zu Nummer 2 (§ 54a Abs. 1 Satz 1)
Der im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung geleistete Zuschuss orientiert sich der Höhe nach an dem monatli-
chen Bedarf für Schüler nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG. Entsprechend ist auch für die Einstiegsqualifizierung die
Erhöhung um 7 Prozent auf 231 Euro vorzunehmen.
Zu Nummer 3 (§ 58 Abs. 2)
Vor dem Hintergrund der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Juli 2013 in den verbundenen
Rechtssachen C-523/11 und C-585/11 „Prinz und Seeberger“ sowie vom 24. Oktober 2013 in der Rechtssache C-
220/12 „Thiele Meneses“ wird auf die Voraussetzung verzichtet, dass betroffene Auszubildende vor Beginn der
Berufsausbildung insgesamt drei Jahre ihren Wohnsitz im Inland hatten. Vergleiche dazu auch die Begründung
zu Art. 1 Nr. 11.
Zu Nummer 4 (§ 59)
Zu Buchstabe a (§ 59 Abs. 1)
Mit der ausdrücklichen Aufnahme der in § 8 Abs. 1 BAföG genannten Voraussetzungen in den Katalog des § 59
Abs. 1 wird erreicht, dass die Rechtslage im Bereich der Berufsausbildungsbeihilfe unverändert bestehen bleibt.
Die für den neuen § 8 Abs. 1 BAföG vorgesehene Erweiterung um Auszubildende aus den EU-Mitgliedstaaten,
die neben ihrer Ausbildung gleichzeitig als Arbeitnehmer oder Selbständige tätig und auf dieser Basis unions-
rechtlich freizügigkeitsberechtigt sind, ist zur Vermeidung einer Rechtsunsicherheit nicht zu übernehmen.
Drucksache 18/2663 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b (§ 59 Abs. 2)
Bei der Bemessung der erforderlichen Voraufenthaltszeit für geduldete Ausländerinnen und Ausländer ist es auch
für den Bereich der Berufsausbildungsbeihilfe angemessen, diese auf 15 Monate herabzuset

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.933 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/2663, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 188.156–191.089 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 3bfc19745b10915f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP