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Artikel 5 · BT-Drs. 18/2575 · S. 206

Zu Artikel 5 (Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes)
Zu Nummer 1 und 5 (§ 3d FMStFG)
Die Erstattung der Kosten der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) für die Errichtung und Verwaltung des
Restrukturierungsfonds durch den Restrukturierungsfonds wurde bislang im Restrukturierungsfondsgesetz gere-
gelt. Eine solche Kostenerstattung durch den Restrukturierungsfonds ist in dem abschließenden Katalog des Ar-
tikels 101 Absatz 1 der Abwicklungsrichtlinie nicht vorgesehen. Die Finanzierung der Beitragserhebung und Ver-
waltung des Restrukturierungsfonds durch die Anstalt wird daher nun in § 3d des Finanzmarktstabilisierungs-
fondsgesetzes geregelt.
Zu Nummern 2, 4, 6 bis 13 und 15 (§§ 2, 3b, 5a bis 8b, 13 FMStFG)
Die Antragsfrist des SoFFin nach dem FMStFG wird für neue Maßnahmen letztmalig um ein Jahr bis Ende 2015
verlängert. Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass gerade in der Übergangsphase zum einheitlichen
europäischen Abwicklungsregime in einem Krisenfall zusätzliche nationale Stabilisierungsmaßnahmen (ggf. be-
gleitend) erforderlich sein werden. Insbesondere gilt dies für die Deckung eines etwaigen rein vorsorglichen Ka-
pital- bzw. Garantiebedarfs im Zusammenhang mit der Bilanzprüfung der Aktiva-Qualität (AQR) der EZB und
den anstehenden EBA-Stresstests. Die Abwicklungsrichtlinie lässt in Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d entspre-
chende vorbeugende Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen zu. Diese Vorschriften werden in § 63 Absatz
2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes umgesetzt. Die in Artikel 56 bis 58 der Abwicklungsrichtlinie ent-
haltenen staatlichen Stabilisierungsinstrumente werden hingegen nicht in nationales Recht umgesetzt. Eine An-
wendung der SoFFin-Maßnahmen im Rahmen dieser Instrumente ist daher ausgeschlossen.
Maßnahmen d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.826 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/2575, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 875.060–878.886 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 233b157dbfddb6b9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP