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Artikel 1 · BT-Drs. 18/1780 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Weingesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Weingesetzes)

Zu Nummer 1
Zu den Buchstaben a und b
Die Änderungen sind redaktioneller Art.
Zu Buchstabe c
Es erfolgt eine Anpassung an die Terminologie des EU-Rechts.
Zu Buchstabe d
Zur Abgrenzung des in § 22c geregelten Schutzantrages für Weine von den nun eingefügten Schutzanträgen
für aromatisierte Weinerzeugnisse in § 22e und § 22f ist eine Änderung der Überschrift erforderlich.
Zu Buchstabe e
Die Inhaltsübersicht ist um die Überschriften der neuen §22e und §22f zu ergänzen.

Zu Nummer 2
Die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 enthaltene Bestimmung des Begriffs „aromati-
sierte Weinerzeugnisse“ wird in die Definition des § 2 Nummer 1 des Weingesetzes aufgenommen. Unter
„aromatisierten Weinerzeugnissen“ werden die Kategorien „aromatisierte Weine, aromatisierte weinhaltige
Getränke und aromatisierte weinhaltige Cocktails“ zusammengefasst.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Nach dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) erhält das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministe-
rium für Ernährung und Landwirtschaft. Diese neue Bezeichnung ist in § 3 Absatz 2 sowie einer Vielzahl
anderer Bestimmungen des Weingesetzes aufzunehmen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode             – 17 –                        Drucksache 18/1780


Zu den Buchstaben b und c
In § 3 Absatz 5 und Absatz 6 wird auf Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (EGMO) verwie-
sen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO neu) ersetzt
wurde. Hier wie an den anderen Stellen sind die Verweisungen auf die GMO neu vorzunehmen.

Zu Nummer 4
Siehe Begründung zu Nummer 3 Buchstabe a

Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Siehe Begründung z

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.449 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/1780 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/1780, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.054–51.503 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 055d5abb22b7144b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP