Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/1780 · S. 16
Zu Artikel 1 (Änderung des Weingesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Weingesetzes) Zu Nummer 1 Zu den Buchstaben a und b Die Änderungen sind redaktioneller Art. Zu Buchstabe c Es erfolgt eine Anpassung an die Terminologie des EU-Rechts. Zu Buchstabe d Zur Abgrenzung des in § 22c geregelten Schutzantrages für Weine von den nun eingefügten Schutzanträgen für aromatisierte Weinerzeugnisse in § 22e und § 22f ist eine Änderung der Überschrift erforderlich. Zu Buchstabe e Die Inhaltsübersicht ist um die Überschriften der neuen §22e und §22f zu ergänzen. Zu Nummer 2 Die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 enthaltene Bestimmung des Begriffs „aromati- sierte Weinerzeugnisse“ wird in die Definition des § 2 Nummer 1 des Weingesetzes aufgenommen. Unter „aromatisierten Weinerzeugnissen“ werden die Kategorien „aromatisierte Weine, aromatisierte weinhaltige Getränke und aromatisierte weinhaltige Cocktails“ zusammengefasst. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Nach dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) erhält das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministe- rium für Ernährung und Landwirtschaft. Diese neue Bezeichnung ist in § 3 Absatz 2 sowie einer Vielzahl anderer Bestimmungen des Weingesetzes aufzunehmen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1780 Zu den Buchstaben b und c In § 3 Absatz 5 und Absatz 6 wird auf Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (EGMO) verwie- sen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO neu) ersetzt wurde. Hier wie an den anderen Stellen sind die Verweisungen auf die GMO neu vorzunehmen. Zu Nummer 4 Siehe Begründung zu Nummer 3 Buchstabe a Zu Nummer 5 Zu Buchstabe a Siehe Begründung z
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.449 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1780, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.054–51.503 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 055d5abb22b7144b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP