Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 4 · BT-Drs. 18/1558 · S. 47

Zu Artikel 4 (Änderung des Verdienststatistikgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Verdienststatistikgesetzes)

Zu Nummer 1
Aufgrund der Aufhebung der Erhebung nach § 6 und deren Integration in die Erhebung nach § 4 ist § 2 Ab-
satz 1 Satz 1 Nummer 4 aufzuheben.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
In der Verdienststrukturerhebung werden bislang 79 Prozent der Betriebe mit 17 Prozent der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten nicht abgebildet. Dies war vertretbar, solange im Wesentlichen Angaben zu
Durchschnittsverdiensten benötigt wurden. Für Zwecke der Mindestlohnkommission werden jedoch insbe-
sondere Daten für Geringverdiener benötigt, und zwar auch Anteilswerte und Absolutzahlen. Diese kann die
Verdienststrukturerhebung bei den gegenwärtigen gesetzlichen Vorgaben nicht zuverlässig und umfassend
zur Verfügung stellen.
Die Obergrenze des Stichprobenumfangs ist zu erhöhen, damit auch Beschäftigte in Erhebungseinheiten er-
fasst werden können, die bisher nicht erfasst wurden. Dazu zählen Erhebungseinheiten mit weniger als zehn
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie Erhebungseinheiten im Abschnitt A „Land- und Forstwirt-
schaft, Fischerei“. Beide Beschäftigtengruppen sind für eine verlässliche Analyse der Wirkung eines allge-
meinen Mindestlohns, aber auch der weiter geltenden Branchenmindestlöhne unverzichtbar, insbesondere,
weil Beschäftigten in kleinen Betrieben häufig unterdurchschnittliche Bruttostundenverdienste gezahlt wer-
den und diese daher für Analysen und Entscheidungen zum Mindestlohn besonders relevant sind.
Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen wird die Zahl der durch die Befragung bei den Betrieben erhobenen
Beschäftigten auf die Hälfte reduziert (von 1,6 Millionen auf 0,8 Millionen Beschäftigte). Dies ergibt sich aus
einem optimierten Stichprobendesign.
Die angewandte Vergütungsvereinbarung der Besc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.046 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/1558 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/1558, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 165.452–171.498 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2b7ea09c25b2a489….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP