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Artikel 4 · BT-Drs. 18/1309 · S. 23

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zur fristgerechten Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie soll diese schnellstmöglich, das heißt am Tag
nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Drucksache 18/1309                                  – 24 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Anlage 2


Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:

Nr. 2041: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BMJ)


Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Entwurf im Rahmen seines
gesetzlichen Auftrags geprüft.


I.     Zusammenfassung:

     Bürgerinnen und Bürger                   Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkun-
                                              gen auf den Erfüllungsaufwand für Verbrau-
                                              cher.
     Wirtschaft und Verwaltung                Das Regelungsvorhaben hat Auswirkungen auf
                                              den Erfüllungsaufwand für Unternehmen und
                                              öffentliche Auftraggeber in nicht konkret bezif-
                                              ferbarer Höhe.
                                              Darüber hinaus kann durch die Einführung
                                              eines pauschalen Schadensersatzanspruchs
                                              bei Zahlungsverzug ein Mehraufwand in Höhe
                                              von 40 Euro pro Verzugsfall entstehen.
     Sonstige Kosten                          Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkun-
                                              gen auf die sonstigen Kosten.

     1:1- Umsetzung von EU-Recht              Die europarechtlichen Vorgaben beziehen sich
                               

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.719 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/1309, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.996–97.715 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert edf1d843d6cd79c4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP