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Artikel 1 · BT-Drs. 18/1307 · S. 32
Zu Artikel 1 (Änderung SGB V)
Zu Artikel 1 (Änderung SGB V) Zu Nummer 1 (§ 5) Zu Buchstabe a Aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II sind zukünftig alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich versicherungspflichtig, soweit sie nicht privat krankenver- sichert oder dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Die Familienversicherung ist nicht mehr vorrangig vor der Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Bisher wa- ren Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bezogen haben, nur dann versiche- rungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, soweit sie nicht nach § 10 SGB V vorrangig fami- lienversichert waren. Die notwendige Prüfung, ob eine Familienversicherung vorrangig ist, war für die Job- center und die Krankenkassen verwaltungsaufwändig und fehleranfällig. Diese Prüfung entfällt nun für Be- ziehende von Arbeitslosengeld II. Zukünftig gibt es einen einheitlichen Versicherungspflichttatbestand we- gen des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/1307 Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur. Zu Nummer 2 (§ 10) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Abschaffung des Vorrangs der Familienversicherung in § 5 Ab- satz 1 Nummer 2a. Zu Nummer 3 (§ 53) Als Folgeänderung zur Abschaffung der Möglichkeit der Prämienzahlung nach § 242 Absatz 2 a. F. werden die Regelungen zur Begrenzung der Prämien bei den Wahltarifen angepasst. Zu Nummer 4 (§ 92) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Abschaffung des Vorrangs der Familienversicherung in § 5 Ab- satz 1 Nummer 2a. Zu Nummer 5 (§ 136) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 91.331 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1307, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 117.846–209.177 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 78f774abbc8cfae6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP