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Artikel 1 · BT-Drs. 18/1307 · S. 32

Zu Artikel 1 (Änderung SGB V)

Zu Artikel 1 (Änderung SGB V)

Zu Nummer 1 (§ 5)
Zu Buchstabe a
Aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II sind zukünftig alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in
der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich versicherungspflichtig, soweit sie nicht privat krankenver-
sichert oder dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Die Familienversicherung ist
nicht mehr vorrangig vor der Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Bisher wa-
ren Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bezogen haben, nur dann versiche-
rungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, soweit sie nicht nach § 10 SGB V vorrangig fami-
lienversichert waren. Die notwendige Prüfung, ob eine Familienversicherung vorrangig ist, war für die Job-
center und die Krankenkassen verwaltungsaufwändig und fehleranfällig. Diese Prüfung entfällt nun für Be-
ziehende von Arbeitslosengeld II. Zukünftig gibt es einen einheitlichen Versicherungspflichttatbestand we-
gen des Bezugs von Arbeitslosengeld II.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 33 –                        Drucksache 18/1307


Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur.

Zu Nummer 2 (§ 10)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Abschaffung des Vorrangs der Familienversicherung in § 5 Ab-
satz 1 Nummer 2a.

Zu Nummer 3 (§ 53)
Als Folgeänderung zur Abschaffung der Möglichkeit der Prämienzahlung nach § 242 Absatz 2 a. F. werden
die Regelungen zur Begrenzung der Prämien bei den Wahltarifen angepasst.

Zu Nummer 4 (§ 92)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Abschaffung des Vorrangs der Familienversicherung in § 5 Ab-
satz 1 Nummer 2a.

Zu Nummer 5 (§ 136)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 91.331 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/1307, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 117.846–209.177 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 78f774abbc8cfae6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP