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Artikel 4 · BT-Drs. 18/1306 · S. 16

Zu Artikel 4 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung)

Zu Artikel 4 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung)

Zu Nummer 1
Artikel 97 § 1 Absatz 10 – neu –
Nach allgemeinen Grundsätzen des Verfahrensrechts sind geänderte Verfahrensvorschriften auf alle bei In-
krafttreten dieser Vorschriften noch anhängigen Verfahren anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Satz 1 stellt dies klar.
§ 122 Absatz 7 und § 183 Absatz 4 Satz 2 AO neuer Fassung gelten nach Satz 2 nur für nach dem Inkrafttre-
ten des Gesetzes erlassene Verwaltungsakte.
Die §§ 15 und 263 AO neuer Fassung sind nach Satz 3 erst ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes an-
zuwenden.

Zu Nummer 2
Artikel 97 § 17e
Da die Aufteilung einer Gesamtschuld nunmehr auch bei zusammen zur Einkommen- steuer veranlagten
Lebenspartnern in Betracht kommt, ist die Überschrift zu dieser Anwendungsvorschrift zu ändern.

BT-Drs. 18/1306 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/1306, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.169–38.006 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 96a6e57faeadd958….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP