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Artikel 6 · BT-Drs. 18/1304 · S. 187

Zu Artikel 6 (Änderungen des EnWG)

Zu Artikel 6 (Änderungen des EnWG)
Die Änderungen des EnWG sind zum Teil der Einführung der Mengensteuerung für Windenergie auf See
sowie der Schaffung einer Verordnungsermächtigung für ein Gesamtanlagenregister geschuldet; andere Än-
derungen sind redaktionelle Folgeänderung zu den Änderungen des EEG in Artikel 1.

Zu Nummer 1 (§ 3 Nummer 18b EnWG)
Die Änderung ist eine redaktionelle Folgeänderung der Neunummerierung des EEG. Der Begriff der erneu-
erbaren Energien wird in Übereinstimmung mit § 5 Nummer 14 EEG 2014 (§ 3 Nr. 3 EEG 2012) definiert.

Zu Nummer 2 (§ 12e Absatz 3 EnWG)
Der Regelungsgehalt des § 12e Absatz 3 wird in § 2 Absatz 2 des Bundesbedarfsplangesetzes überführt.
Drucksache 18/1304                                – 188 –           Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Zu Nummer 3 (§ 12f EnWG)
Die Änderung in § 12f erfolgt auf Grund der geänderten Ressortzuständigkeit.

Zu Nummer 4 (§ 17d EnWG)
Die Änderungen in § 17d EnWG dienen in erster Linie einer verbindlichen Mengensteuerung des Ausbaus
von Windenergieanlagen auf See. Darüber hinaus ergeben sich redaktionelle Änderungen durch die Ände-
rungen der Begrifflichkeiten im EEG da der Begriff Offshore-Anlagen überall durch den Begriff der Wind-
energieanlage auf See ersetzt wird.
Neu eingefügt wurden die Absätze 3 bis 5.

Zu den Absätzen 3 bis 5
Mit dem neuen Absatz 3 wird eine Mengensteuerung für den Ausbau von Windenergieanlagen auf See einge-
führt. Diese setzt an der Zuweisung von Anbindungskapazität durch die Bundesnetzagentur an. Ziel ist die
Erreichung von 6,5 GW installierter Offshore-Leistung in 2020. Die Zuweisung von Anbindungskapazität
soll durch die Regulierungsbehörde im Benehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
in einem objektiven, transparenten und diskriminierungsf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 28.953 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/1304, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 728.102–757.055 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert f95296370c76a4d6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP