Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 17/13079 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 53)
Zu Buchstabe a
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz vom 22. Dezember
2010 (BGBl. I S. 2309) wurden in § 53 Absatz 9 SGB V die
Anforderungen an den Nachweis der Wirtschaftlichkeit von
Wahltarifen verschärft. Es wurden redaktionelle Klarstel-
lungen im Hinblick auf das Verbot der Quersubventionie-
rung der Wahltarife vorgenommen. Insbesondere wurde ge-
regelt, dass die Aufwendungen für jeden Wahltarif jeweils
aus Einnahmen, Einsparungen und Effizienzsteigerungen
aus diesen Wahltarifen finanziert werden müssen. Mit dem
neuen Satz 2 (erster Halbsatz) wird nun gesetzlich aus-
drücklich klargestellt, dass kalkulatorische Einnahmen, die
allein durch das Halten oder die Neugewinnung von Mit-
gliedern erzielt werden (sogenannte Halteeffekte), bei der
Kalkulation von Wahltarifen nicht berücksichtigt werden
dürfen. Dies gilt für alle Wahltarife.
Beim zweiten Halbsatz handelt sich um eine Übergangs-
regelung, welche die Krankenkassen, die derzeit bei der
Kalkulation von Wahltarifen nach Absatz 1 (Selbstbehalt)
und Absatz 2 (Beitragsrückgewähr) sogenannte Halteeffekte
berücksichtigen, verpflichtet, die einnahmeseitige Berech-
nung unverzüglich umzustellen. Dies bedeutet, dass die
Umstellung im Hinblick auf eine geordnete Umstellung der
Berechnungen und unter Berücksichtigung der Termine der
Selbstverwaltung der einzelnen Krankenkasse zum frühest-
möglichen Zeitpunkt, spätestens aber bis Ende 2013 zu er-
folgen hat.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu
Buchstabe a. Sie beinhaltet, dass sich die bestehende Ver-
pflichtung der Krankenkassen, über die Berechnung der
Wahltarife nach Satz 1 der zuständigen Aufsichtsbehörde
regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, Rechenschaft abzu-
le

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.435 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/13079 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/13079, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.778–31.213 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert d4e1cc2dc173495b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP