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Artikel 3 · BT-Drs. 17/13022 · S. 23
Zu Artikel 3 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 3 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Wegen der Anfügung eines neuen Paragrafen wird die In- haltsübersicht ergänzt. Zu Nummer 2 (§ 113) Mit den Änderungen wird erreicht, dass zukünftig die Rente aus Bundesgebiets-Beitragszeiten und den in § 113 genann- ten Bestandteilen einheitlich für alle Berechtigten ohne eine Kürzung auf 70 Prozent in das Ausland gezahlt wird. Von der einschränkenden 70-Prozent-Regelung des § 113 Absatz 3 wird nur noch ein kleiner Personenkreis erfasst. Sie gilt nur für Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, in dem das Europäische Koordinie- rungsrecht der sozialen Sicherheit gilt (EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und mit welchem Deutschland kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen über einen Rentenexport zu 100 Prozent abgeschlossen hat. Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten- Richtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) unterliegen nun auch die Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes nicht mehr diesen einschränkenden Regelungen. Eine weitere Begrenzung des von der 70-Prozent-Regelung betroffenen Personenkreises muss aufgrund der bis Ende 2013 erforderlichen Umsetzung der am 13. Dezember 2011 verabschiedeten Rahmenrichtlinie 2011/98/EU erfolgen. Danach müssen nahezu alle nicht bereits von anderen Richt- linien erfassten Drittstaatsarbeitnehmer/-innen den Deut- schen rentenrechtlich gleichgestellt werden. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder anderen Kri- terien soll daher zukünftig vereinheitlichend für alle Ren- tenberechtigten die Kürzung auf 70 Prozent der Rente bei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.470 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/13022, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 82.119–86.589 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 39b5f82373675855….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP