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Artikel 3 · BT-Drs. 17/13022 · S. 23

Zu Artikel 3 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 3 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Wegen der Anfügung eines neuen Paragrafen wird die In-
haltsübersicht ergänzt.
Zu Nummer 2 (§ 113)
Mit den Änderungen wird erreicht, dass zukünftig die Rente
aus Bundesgebiets-Beitragszeiten und den in § 113 genann-
ten Bestandteilen einheitlich für alle Berechtigten ohne eine
Kürzung auf 70 Prozent in das Ausland gezahlt wird.
Von der einschränkenden 70-Prozent-Regelung des § 113
Absatz 3 wird nur noch ein kleiner Personenkreis erfasst.
Sie gilt nur für Personen mit Wohnsitz außerhalb
der Europäischen Union, die nicht die Staatsangehörigkeit
eines Landes besitzen, in dem das Europäische Koordinie-
rungsrecht der sozialen Sicherheit gilt (EU-Staaten, Island,
Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und mit welchem
Deutschland kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen
über einen Rentenexport zu 100 Prozent abgeschlossen hat.
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-
Richtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012
(BGBl. I S. 1224) unterliegen nun auch die Inhaberinnen
und Inhaber einer Blauen Karte EU beziehungsweise einer
Niederlassungserlaubnis nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes
nicht mehr diesen einschränkenden Regelungen.
Eine weitere Begrenzung des von der 70-Prozent-Regelung
betroffenen Personenkreises muss aufgrund der bis Ende
2013 erforderlichen Umsetzung der am 13. Dezember 2011
verabschiedeten Rahmenrichtlinie 2011/98/EU erfolgen.
Danach müssen nahezu alle nicht bereits von anderen Richt-
linien erfassten Drittstaatsarbeitnehmer/-innen den Deut-
schen rentenrechtlich gleichgestellt werden.
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder anderen Kri-
terien soll daher zukünftig vereinheitlichend für alle Ren-
tenberechtigten die Kürzung auf 70 Prozent der Rente bei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.470 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/13022, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 82.119–86.589 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 39b5f82373675855….

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