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Artikel 1 · BT-Drs. 17/13022 · S. 18

Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Die Norm wurde zur besseren Verständlichkeit neustruktu-
riert. Durch die Ergänzung der Leistungen für Bildung und
Teilhabe nach § 6b Bundeskindergeldgesetz wird klar-
gestellt, dass auch der Bezug dieser im Zuge der jüngsten
Sozialrechtsreform eingeführten Leistungen (so genanntes
Bildungspaket) nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mit-
tel im Sinne von § 2 Absatz 3 Satz 1 gilt. Klarstellend sei
darauf hingewiesen, dass auch der Bezug sonstiger öffent-
licher Leistungen, etwa von Wohngeld, der Annahme der
Lebensunterhaltssicherung nicht von vornherein entgegen
steht. Im Unterschied zu den in § 2 Absatz 3 Satz 2 genann-
ten öffentlichen Mitteln, werden diese öffentlichen Mittel
lediglich bei der Einkommensermittlung nicht berücksich-
tigt. Ihre Inanspruchnahme ist hingegen unschädlich, wenn
der Lebensunterhalt unabhängig von diesen Leistungen ge-
sichert ist.
Zu Buchstabe b
Die Änderung dient der Aktualisierung des Richtlinienver-
weises. Sie bewirkt zudem, dass der persönliche Anwen-
dungsbereich des § 9a Absatz 2 entsprechend dem geänder-
ten Anwendungsbereich der Richtlinie auf international
Schutzberechtigte erweitert wird.
Zu Buchstabe c
Die Einfügung der Begriffsdefinition soll zu einer besseren
Verständlichkeit der weiteren, im Zuge der Umsetzung der
Richtlinie 2011/51/EU eingefügten Normen beitragen.
Zu Buchstabe e
Durch die Vorschrift wird der Begriff „international Schutz-
berechtigter“ definiert. International schutzberechtigt ist
danach eine Person, die internationalen Schutz im Sinne der
Richtlinie 2011/95/EU oder der Richtlinie 2004/83/EG ge-
nießt. Der internationale Schutz in diesem Sinne umfasst
a

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.120 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/13022, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.819–81.939 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 39b5f82373675855….

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