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Artikel 1 · BT-Drs. 17/12855 · S. 8

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (§ 1 ÖLG)
Redaktionelle Anpassung an die letzte Änderung des Unions-
rechtes.
Zu Nummer 2 (§ 5 Absatz 2 ÖLG)
Die Verordnung (EU) Nr. 426/2011 verpflichtet die Mit-
gliedstaaten, der Öffentlichkeit die aktualisierten Verzeich-
nisse der dem Kontrollsystem unterliegenden Ökounterneh-
men (nach Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 834/
2007) sowie die Bescheinigungen, die den Ökounternehmen
über den erfolgreichen Abschluss des Kontrollverfahrens
(nach Artikel 29 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 834/2007
nach dem Muster in Anhang XII der Verordnung (EG) 889/
2008) ausgestellt werden, mit geeigneten Mitteln – ein-
schließlich der Veröffentlichung im Internet – abzubilden
und zugänglich zu machen.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird diese Verpflichtung auf
die Kontrollstellen übertragen, und damit ihre bereits beste-
hende Veröffentlichungspflicht geringfügig erweitert. Gleich-
zeitig werden die inhaltlichen Anforderungen an das von den
Kontrollstellen nach § 5 Absatz 2 ÖLG zu führende Ver-
zeichnis, das auch bislang schon Angaben zu den Bescheini-
gungen enthält, entsprechend ergänzt: dies betrifft die Ver-
pflichtung, eine Kopie/Abschrift der dem Öko-Unternehmer
erteilten Bescheinigung nach dem EU-rechtlich vorgegebe-
nen Muster abzubilden und zu veröffentlichen. Die bislang
unter Satz 3 Nummer 5 geforderte Angabe „Informationen
über das Sortiment der Erzeugnisse nach Artikel 29 Abs. 1 in
Verbindung mit Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007“
Drucksache 17/12855 – 9 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
kann entfallen, da mit der Forderung nach Veröffentlichung
der Angaben der Bescheinigungen nach Artikel 29 Absatz 1
in Verbindung mit Absatz 3 Verordnung (EG) 834/2007 nach
dem Muster in Anhang XII der Verordnung (EG) 889/2008
eine hinreichende 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.683 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12855, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.260–21.943 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 9230eb141ea0f138….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP