Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 17/12635 · S. 35
Zu Artikel 3 (Änderung der Wohnungsgrundbuch-
Zu Artikel 3 (Änderung der Wohnungsgrundbuch- verfügung) Die vorgeschlagenen Änderungen der Wohnungsgrundbuch- verfügung, bei der es sich – wie bei der Grundbuchverfü- gung – um eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz handelt, sind durch die Verordnungsermächtigung in § 1 Absatz 4 GBO gedeckt. Zu Nummer 1 bis 3 (§§ 7, 8 und 9 WGV) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Abschaffung der gemeinschaftlichen Wohnungsgrundbücher (siehe die in Ar- tikel 4 Absatz 6 des Gesetzentwurfs vorgeschlagene Aufhe- bung des § 7 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes). Zu Nummer 4 (§ 10 WGV) Die Fälle, in denen bei der Begründung von Wohnungs- eigentum von der Anlegung besonderer Grundbuchblätter abgesehen wurde, sollen übergeleitet werden in die übliche und künftig einzig mögliche Buchungsart. Es wird vorge- schlagen, dass mit der nächsten vorzunehmenden Eintra- gung, spätestens aber bei der Anlegung des Datenbank- grundbuchs, für jeden Miteigentumsanteil gemäß § 7 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ein besonderes Blatt angelegt werden soll. Zu Nummer 5 (Anlage 2 zur WGV) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Abschaffung der gemeinschaftlichen Wohnungsgrundbücher.
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Herkunft
BT-Drs. 17/12635, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 165.527–166.716 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 5703c7ce8c2e7311….
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