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Artikel 3 · BT-Drs. 17/12635 · S. 35

Zu Artikel 3 (Änderung der Wohnungsgrundbuch-

Zu Artikel 3 (Änderung der Wohnungsgrundbuch-
verfügung)
Die vorgeschlagenen Änderungen der Wohnungsgrundbuch-
verfügung, bei der es sich – wie bei der Grundbuchverfü-
gung – um eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums
der Justiz handelt, sind durch die Verordnungsermächtigung
in § 1 Absatz 4 GBO gedeckt.
Zu Nummer 1 bis 3 (§§ 7, 8 und 9 WGV)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Abschaffung der
gemeinschaftlichen Wohnungsgrundbücher (siehe die in Ar-
tikel 4 Absatz 6 des Gesetzentwurfs vorgeschlagene Aufhe-
bung des § 7 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes).
Zu Nummer 4 (§ 10 WGV)
Die Fälle, in denen bei der Begründung von Wohnungs-
eigentum von der Anlegung besonderer Grundbuchblätter
abgesehen wurde, sollen übergeleitet werden in die übliche
und künftig einzig mögliche Buchungsart. Es wird vorge-
schlagen, dass mit der nächsten vorzunehmenden Eintra-
gung, spätestens aber bei der Anlegung des Datenbank-
grundbuchs, für jeden Miteigentumsanteil gemäß § 7
Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ein besonderes
Blatt angelegt werden soll.
Zu Nummer 5 (Anlage 2 zur WGV)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Abschaffung der
gemeinschaftlichen Wohnungsgrundbücher.

BT-Drs. 17/12635 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/12635, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 165.527–166.716 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 5703c7ce8c2e7311….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP