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Artikel 2 · BT-Drs. 17/12635 · S. 23
Zu Artikel 2 (Änderung der Grundbuchverfügung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Grundbuchverfügung) Bei der Änderung von Verordnungsrecht ist der Gesetzgeber an die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage gebunden (BVerfGE 114, 196). Für die in Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs vorgeschlagenen Änderungen der Grund- buchverfügung finden sich die entsprechenden Verord- nungsermächtigungen zum einen in § 1 Absatz 4 GBO und, soweit die Regelungsvorschläge speziell das Datenbank- grundbuch betreffen, in § 134 GBO, da es sich beim Daten- bankgrundbuch um einen Unterfall des elektronischen (ma- schinell geführten) Grundbuchs handelt. Zu Nummer 1 (§ 6 GBV) Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Die Wirtschaftsarten der Grundstücke sollen im Bestands- verzeichnis regelmäßig in Übereinstimmung mit den ent- sprechenden Buchungen im Kataster eingetragen werden. Die in § 6 Absatz 3a Satz 2 Nummer 4 GBV enthaltene bei- spielhafte Aufzählung der Wirtschaftsarten entspricht jedoch nicht mehr den von der Vermessungsverwaltung verwende- ten Kategorien. Um eine reibungslose Übernahme der Daten aus dem Kataster zu gewährleisten, soll auf die exemplari- sche Aufzählung der Wirtschaftsarten in der vorgenannten Vorschrift künftig verzichtet werden. Dadurch können die Grundbuchämter unmittelbar auf Änderungen des Wirt- schaftsartenkatalogs durch die Vermessungsverwaltung re- agieren. Zu Doppelbuchstabe bb Nach § 6 Absatz 3a Satz 4 GBV können die Landesjustiz- verwaltungen u. a. anordnen, dass die Wirtschaftsarten der Grundstücke nicht im Bestandsverzeichnis angegeben wer- Drucksache 17/12635 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode den. Diese Ermächtigung soll entfallen. Vor dem Hinter- grund der angestrebten automatisierten Übernahme aller Flurstücksangaben aus dem Liegenschaftskataster erscheint ein Verzicht auf die Übernahme der Wirtsch
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 68.280 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/12635, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 97.247–165.527 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 5703c7ce8c2e7311….
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