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Artikel 1 · BT-Drs. 17/12356 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesbeamten-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesbeamten-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Die Überschrift zu § 53 wird klarer gefasst, da nicht die Al-
tersgrenze, sondern nur der Eintritt in den Ruhestand hin-
ausgeschoben wird.
Zu Buchstabe b
In § 92a ist die Familienpflegezeit für die Beamtinnen und
Beamten des Bundes geregelt. Dementsprechend ist die In-
haltsübersicht anzupassen.
Zu Nummer 2 (§ 53)
Zu Buchstabe a (Überschrift)
Die Überschrift zu § 53 wird klarer gefasst, da nicht die
Altersgrenze, sondern nur der Eintritt in den Ruhestand hin-
ausgeschoben wird.
Zu Buchstabe b (Absatz 1 bis 1b)
Zu Absatz 1
Es handelt sich nur um redaktionelle Änderungen.
Zu Absatz 1a
Durch die Einführung eines neuen Anspruchs auf Dienst-
zeitverlängerung soll das Hinausschieben des Ruhestands-
eintritts für diejenigen Beamtinnen und Beamten erleichtert
werden, die Einbußen bei der Versorgung auf Grund
familienbedingter Teilzeit- oder Beurlaubungszeiten oder
auf Grund der in diesem Gesetz neu eingeführten Familien-
pflegezeit mit längerer Lebensarbeitszeit kompensieren
wollen. Der Anspruch auf den späteren Ruhestandseintritt
besteht, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Der Anspruch ist wie Absatz 1 auf höchstens drei Jahre be-
grenzt und besteht auch höchstens für die Dauer der fami-
lienbedingten Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung oder
Familienpflegezeit beim Bund nach den §§ 92 und 92a. So-
weit über diese Dauer hinaus ein Hinausschieben des Ruhe-
standes beantragt wird, erfolgt die Bewilligung unter den
Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1. Den §§ 92 und 92a
entsprechende Zeiten vor oder nach Eintritt in das Dienst-
verhältnis zum Bund oder einem anderen Dienstherrn des
Bundes sind zu berücksichtigen, nicht aber Zeiten in einem
privaten Arbeitsverhältnis. Zu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.273 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12356, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.749–40.022 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert df499671070ad24b….

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