Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/12356 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesbeamten-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesbeamten- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Zu Buchstabe a Die Überschrift zu § 53 wird klarer gefasst, da nicht die Al- tersgrenze, sondern nur der Eintritt in den Ruhestand hin- ausgeschoben wird. Zu Buchstabe b In § 92a ist die Familienpflegezeit für die Beamtinnen und Beamten des Bundes geregelt. Dementsprechend ist die In- haltsübersicht anzupassen. Zu Nummer 2 (§ 53) Zu Buchstabe a (Überschrift) Die Überschrift zu § 53 wird klarer gefasst, da nicht die Altersgrenze, sondern nur der Eintritt in den Ruhestand hin- ausgeschoben wird. Zu Buchstabe b (Absatz 1 bis 1b) Zu Absatz 1 Es handelt sich nur um redaktionelle Änderungen. Zu Absatz 1a Durch die Einführung eines neuen Anspruchs auf Dienst- zeitverlängerung soll das Hinausschieben des Ruhestands- eintritts für diejenigen Beamtinnen und Beamten erleichtert werden, die Einbußen bei der Versorgung auf Grund familienbedingter Teilzeit- oder Beurlaubungszeiten oder auf Grund der in diesem Gesetz neu eingeführten Familien- pflegezeit mit längerer Lebensarbeitszeit kompensieren wollen. Der Anspruch auf den späteren Ruhestandseintritt besteht, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Der Anspruch ist wie Absatz 1 auf höchstens drei Jahre be- grenzt und besteht auch höchstens für die Dauer der fami- lienbedingten Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung oder Familienpflegezeit beim Bund nach den §§ 92 und 92a. So- weit über diese Dauer hinaus ein Hinausschieben des Ruhe- standes beantragt wird, erfolgt die Bewilligung unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1. Den §§ 92 und 92a entsprechende Zeiten vor oder nach Eintritt in das Dienst- verhältnis zum Bund oder einem anderen Dienstherrn des Bundes sind zu berücksichtigen, nicht aber Zeiten in einem privaten Arbeitsverhältnis. Zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.273 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/12356, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.749–40.022 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert df499671070ad24b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP