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Artikel 4 · BT-Drs. 17/12348 · S. 23

Zu Artikel 4 (Änderung des Schiffssicherheits-

Zu Artikel 4 (Änderung des Schiffssicherheits-
gesetzes, SchSG)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 1 Absatz 2 Satz 1 und des
§ 2 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 SchSG)
Es erfolgt eine ergänzende Bezugnahme auch auf zukünf-
tige Rechtsakte der Europäischen Union, die in Abschnitt D
der Anlage zum SchSG aufgenommen werden. Durch den
Vertrag von Lissabon hat sich die Terminologie geändert, so
dass zukünftig nur noch von Rechtsakten der Europäischen
Union die Rede ist. Da die Rechtsakte der Europäischen Ge-
meinschaften in Abschnitt D der Anlage weiterhin gelten,
erfolgt eine Ergänzung und keine Ersetzung der Bezug-
nahme.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 3 Satz 1 SchSG)
Soweit es um Umweltgefahren geht, wird vom bisherigen
Wortlaut her nur die Meeresumwelt erfasst. Durch die Er-
gänzung um den Schutz der Luft vor Gefahren, die von
Drucksache 17/12348 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
der Seeschifffahrt ausgehen, wird der Schutzbereich der
MARPOL-Schutzgüter (MARPOL = Internationales Über-
einkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe) einbezogen. Dort werden Meeresverschmutzung
und Luftverunreinigung durch Schiffe erfasst. CO2-Emiss-
ionen, die nach deutschem Verständnis keine Umwelt-, son-
dern eine Klimaschädigung darstellen, werden von der In-
ternationalen Seeschifffahrts-Organisation (International
Maritime Organization, IMO) als Luftverschmutzung durch
Schiffe angesehen. Dieser Auffassung soll für § 3 Satz 1
SchSG gefolgt werden. Angesichts des in § 1 SchSG darge-
legten Ziels, den Umweltschutz auf See zu gewährleisten,
muss auch der Schutz vor anderen von der Seeschifffahrt
ausgehenden Gefahren einbezogen werden. Die ausdrückli-
che Einbeziehung des Schutzes vor widerrechtlichen Beein-
trächtigungen, eingefügt durch Artikel 2 Nummer 3 des Ge-
setzes zur Änd

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 33.550 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12348, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 94.060–127.610 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert 490c45463aa536c6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP