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Artikel 1 · BT-Drs. 17/12348 · S. 19

Zu Artikel 1 (Änderung des Hohe-See-Einbringungs-

Zu Artikel 1 (Änderung des Hohe-See-Einbringungs-
gesetzes)
Die Änderungen im Hohe-See-Einbringungsgesetz beseiti-
gen bislang bestehende Unklarheiten hinsichtlich des Voll-
zugs des Gesetzes durch die Klarstellung von Zuständigkei-
ten. Das Einbringen von Abfällen oder sonstigen Stoffen
und Gegenständen in die Hohe See ist auch in der geltenden
Fassung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes grundsätzlich
verboten. Durch die geplante Änderung des § 8 des Hohe-
See-Einbringungsgesetzes wird jedoch die Möglichkeit für
das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ge-
schaffen, die notwendigen Maßnahmen zur Durchführung
dieses Gesetzes zu treffen, welche im Wege der Verwal-
tungsvollstreckung durchgesetzt werden können. Die ge-
plante Änderung des § 10 des Hohe-See-Einbringungs-
gesetzes ermächtigt das Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie zum Erlass von Bußgeldverfügungen. Durch
diese Gesetzesänderung wird das Ziel des Hohe-See-Ein-
bringungsgesetzes, die Erhaltung der Meeresumwelt sowie
deren Schutz vor Verschmutzung, konsequenter als bislang
verwirklicht.
Zu Nummer 1 (Änderung des § 8 des Hohe-See-
Einbringungsgesetzes)
Die bisherige Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschiff-
fahrt und Hydrographie in § 8 Absatz 1 Satz 1 Hohe-See-
Einbringungsgesetz (alt), die sich nur auf die Erlaubnisse
bezog, wird in einem neuen Absatz 1 Satz 1 geregelt und als
allgemeine Zuständigkeitszuweisung an das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie formuliert. Das Bundes-
amt für Seeschifffahrt und Hydrographie nimmt bei der
Durchführung dieses Gesetzes keine verkehrlichen, sondern
umweltschützende Aufgaben wahr. Dabei wird der Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung überschritten, so dass nicht nur im
Hinblick auf die politische Verant

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.986 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/12348, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.447–72.433 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert 490c45463aa536c6….

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