Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/12297 · S. 35
Zu Artikel 5 (Änderung des Siebten Buches Sozial-
Zu Artikel 5 (Änderung des Siebten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 Mit der Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfall- kassen sowie der Aufnahme der Dienstbezüge der Ge- schäftsführer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau in das SGB VII (vergleiche Nummer 8, § 147a) ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen. Zu Nummer 2 Folgeänderungen aufgrund der Neuorganisation der bun- desunmittelbaren Unfallkassen. Zu Nummer 3 Die Unfallkasse des Bundes nimmt die Aufgabe der Präven- tion im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern wahr und untersteht insoweit der Aufsicht dieses Bundesministeriums; auch die Regelun- gen zum Erlass von Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Absatz 1 bis 4 SGB VII gelten für die Unfallkasse des Bun- des nicht. Für die Eisenbahn-Unfallkasse sind hingegen die allgemeinen Regelungen des SGB VII anwendbar. Für den neuen Unfallversicherungsträger Unfallversicherung Bund und Bahn sollen grundsätzlich ebenfalls die allgemeinen Re- gelungen des Zweiten Kapitels gelten. Die neue Fassung des § 115 SGB VII regelt die noch verbleibenden Abweichungen vom für alle Unfallversicherungsträger geltenden Recht. Zu Absatz 1 Die Vorschrift entspricht dem geltenden § 115 Absatz 1 Satz 2, 3 und 4 SGB VII. Für die Unternehmen des Bundes erlässt das Bundesministerium des Innern weiterhin allge- meine Verwaltungsvorschriften. Satz 3 entspricht dem bishe- rigen § 115 Absatz 3 Satz 3 SGB VII. Anstelle des bisherigen § 115 Absatz 2 SGB VII tritt für alle anderen Versicherten im Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn die allgemeine Regelung des § 15 SGB VII über den Erlass von Unfallverhütungsvorschriften. Zu Absatz 2 Dieser Absatz fo
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.380 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/12297, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 158.125–172.505 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 51f7f822d6551c03….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP