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Artikel 16 · BT-Drs. 17/12297 · S. 44

Zu Artikel 16 (Folgeänderungen weiterer Gesetze

Zu Artikel 16 (Folgeänderungen weiterer Gesetze
und Verordnungen)
Zu den Absätzen 1, 2, 3 und 4
Folgeänderungen aufgrund der Neuorganisation der bun-
desunmittelbaren Unfallkassen.
Zu Absatz 5
Die Jahresmeldungen sollen zeitnah nach Beendigung des
Kalenderjahres erfolgen. Die Einmalzahlungen, die im
Rahmen der Märzklausel für das Vorjahr Berücksichtigung
finden, werden – soweit sie nicht mit der Jahresmeldung
erfolgen – nach Absatz 2 Nummer 2 gesondert gemeldet. So
können insbesondere in der Unfallversicherung die vorläu-
figen Beitragsbescheide schon früher im Jahr für das Vorjahr
ausgestellt werden.
Zu Absatz 6
Folgeänderung aufgrund der Bereinigung des Nummernge-
füges des § 114 Absatz 1 SGB VII (vergleiche Artikel 6
Nummer 3 Buchstabe b).
Zu Absatz 7
Die Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung wurde
auf der Grundlage des § 115 Absatz 2 Satz 1 SGB VII erlas-
sen. Diese Rechtsverordnungsermächtigung entfällt; für die
von der Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung
erfassten Unternehmen und Versicherten kann künftig die Un-
fallversicherung Bund und Bahn Unfallverhütungsvorschrif-
ten erlassen (vergleiche Artikel 5 Nummer 3). Die Bundesun-
ternehmen-Unfallverhütungsverordnung bleibt bis zum 1. Ja-
nuar 2017 in Kraft. Damit wird der Unfallversicherung Bund
und Bahn ein Zeitkorridor von zwei Jahren eingeräumt, um
von ihrer Regelungskompetenz Gebrauch zu machen.
Zu den Absätzen 8, 9, 10 und 11
Folgeänderungen aufgrund der Neuorganisation der bun-
desunmittelbaren Unfallkassen.
Zu den Absätzen 12 und 13
Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahn-
wesens (ENeuOG) ist gegenstandslos und kann daher aufge-
hoben werden. Auch die Rechtsverordnungsermächtigung in
Artikel 7 § 1 Absatz 1 Satz 2 ENeuOG ist entbehrlich; die
Altrentenerstattung wird künftig unmitte

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.514 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12297, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 208.112–212.626 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 51f7f822d6551c03….

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