Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 17/12297 · S. 42
Zu Artikel 12 (Änderung des Sechsten Buches So-
Zu Artikel 12 (Änderung des Sechsten Buches So- zialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Mit der Ergänzung des Satzes 1 wird die datenschutzrecht- liche Grundlage für die Nutzung eines automatisierten Verfahrens zum Abruf von Sozialdaten beim Rentenver- sicherungsträger durch die zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a des SGB II) geschaffen. Gemäß § 79 Absatz 1 Satz 1 SGB X und § 150 Absatz 5 Satz 1 SGB VI in Verbin- dung mit § 148 Absatz 3 Satz 1 SGB VI wird abschließend aufgezählten Leistungsträgern jederzeit ein Einzelabruf von bestimmten eng umgrenzten Sozialdaten ermöglicht. So stellt zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung Bund auf dieser gesetzlichen Grundlage fachliche Dienste im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens bereit. Zur konkreten Ausgestaltung der Rahmenbedingungen eines automatisierten Abrufverfahrens sind schriftliche Vereinba- rungen zwischen der Daten übermittelnden Stelle und den einzelnen abrufberechtigten Stellen zu schließen. Die zugelassenen kommunalen Träger sind gemäß § 6b Ab- satz 1 Satz 1 SGB II anstelle der Bundesagentur für Arbeit Träger der Grundsicherung. Sie haben gemäß § 6b Absatz 1 Satz 2 SGB II insoweit die gleichen Rechte und Pflichten. Die Nutzung dieses von der Deutschen Rentenversicherung bereitgestellten automatisierten Abrufverfahrens ist für die zugelassenen kommunalen Träger – ebenso wie für die Bun- desagentur für Arbeit – erforderlich, um ihre vom Gesetz- geber zugewiesenen Aufgaben als Sozialleistungsträger (un- ter anderem Meldung Anrechnungszeiten in der Rente (MAZ-Meldungen); automatisierter Datenabgleich nach § 2 SGB II zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch) sachge- recht und verwaltungsökonomisch wahrnehmen zu können. Die zugelassenen kommunalen Träger werden daher als Leistungsträger in § 148 Absatz 3 SGB VI aufgenomm
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.861 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/12297 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/12297, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 198.566–200.427 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 51f7f822d6551c03….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP