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Artikel 12 · BT-Drs. 17/12297 · S. 42

Zu Artikel 12 (Änderung des Sechsten Buches So-

Zu Artikel 12 (Änderung des Sechsten Buches So-
zialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Mit der Ergänzung des Satzes 1 wird die datenschutzrecht-
liche Grundlage für die Nutzung eines automatisierten
Verfahrens zum Abruf von Sozialdaten beim Rentenver-
sicherungsträger durch die zugelassenen kommunalen
Träger (§ 6a des SGB II) geschaffen. Gemäß § 79 Absatz 1
Satz 1 SGB X und § 150 Absatz 5 Satz 1 SGB VI in Verbin-
dung mit § 148 Absatz 3 Satz 1 SGB VI wird abschließend
aufgezählten Leistungsträgern jederzeit ein Einzelabruf von
bestimmten eng umgrenzten Sozialdaten ermöglicht.
So stellt zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung
Bund auf dieser gesetzlichen Grundlage fachliche Dienste
im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens bereit.
Zur konkreten Ausgestaltung der Rahmenbedingungen eines
automatisierten Abrufverfahrens sind schriftliche Vereinba-
rungen zwischen der Daten übermittelnden Stelle und den
einzelnen abrufberechtigten Stellen zu schließen.
Die zugelassenen kommunalen Träger sind gemäß § 6b Ab-
satz 1 Satz 1 SGB II anstelle der Bundesagentur für Arbeit
Träger der Grundsicherung. Sie haben gemäß § 6b Absatz 1
Satz 2 SGB II insoweit die gleichen Rechte und Pflichten.
Die Nutzung dieses von der Deutschen Rentenversicherung
bereitgestellten automatisierten Abrufverfahrens ist für die
zugelassenen kommunalen Träger – ebenso wie für die Bun-
desagentur für Arbeit – erforderlich, um ihre vom Gesetz-
geber zugewiesenen Aufgaben als Sozialleistungsträger (un-
ter anderem Meldung Anrechnungszeiten in der Rente
(MAZ-Meldungen); automatisierter Datenabgleich nach § 2
SGB II zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch) sachge-
recht und verwaltungsökonomisch wahrnehmen zu können.
Die zugelassenen kommunalen Träger werden daher als
Leistungsträger in § 148 Absatz 3 SGB VI aufgenomm

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.861 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/12297 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/12297, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 198.566–200.427 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 51f7f822d6551c03….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP