Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 17/12033 · S. 11

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (§ 1)
Der Anwendungsbereich des Holzhandels-Sicherungs-Ge-
setzes wird auf die Durchführung der Verordnung (EU)
Nr. 995/2010 sowie der zur Durchführung dieser Verord-
nung von der Kommission erlassenen Durchführungsbe-
stimmungen ausgedehnt.
Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 verpflichtet
die Mitgliedstaaten, die für die Durchführung dieser Verord-
nung zuständigen Stellen zu benennen. Dieses Gesetz be-
nennt als zuständige Stellen für voneinander abgegrenzte
Aufgaben die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh-
rung (Bundesanstalt) und die nach Landesrecht zuständigen
Behörden.
In Bezug auf Kontrollen nach Artikel 10 der Verordnung
(EU) Nr. 995/2010 ist die Bundesanstalt dabei nur für die
Kontrolle derjenigen Marktteilnehmer zuständig, die Holz
oder Holzprodukte aus einem Drittstaat in den EU-Binnen-
markt einführen und hier erstmalig in Verkehr bringen (Ein-
führer). Die Bundesanstalt ist nach dem Holzhandels-Siche-
rungs-Gesetz auch schon für die Überwachung von Einfuh-
ren aus Partnerländern nach der Verordnung (EG) Nr. 2173/
2005 zuständig. Die Kontrolle der Überwachungsorganisa-
tionen nach Artikel 8 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU)
Nr. 995/2010 auch in Verbindung mit der Durchführungs-
verordnung (EU) Nr. 607/2012 der Kommission vom 6. Juli
2012 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 363/2012
der Kommission vom 23.2.2012 obliegt ebenfalls der Bun-
desanstalt, da Überwachungsorganisationen nur mit Holz
und Holzprodukten befasst sind, die aus einem Drittstaat in
den EU-Binnenmarkt eingeführt werden. Holz und Holz-
produkte, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erstmalig
in Verkehr gebracht werden, sind von den zuständigen Be-
hörden dieses EU-Mitgliedstaats zu kontrollieren. Wird die-
ses Holz jedoch nach Deutschland verbrac

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.477 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/12033 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/12033, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.599–52.076 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 60d44b649b34f9cd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP