Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 29 · BT-Drs. 17/11473 · S. 60
Zu Artikel 29 (Evaluierung)
Zu Artikel 29 (Evaluierung) Zu Absatz 1 Die Berichtspflicht nach diesem Absatz dient der Evaluie- rung des Gesetzes. Zur Förderung eines nachhaltigen Aus- baus elektronischer Verwaltungsdienste soll der Bericht auch Vorschläge für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen enthalten. Die erzielten Wirkungen umfassen dabei auch den Erfüllungsaufwand, der bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung durch die Rechtsände- rungen dieses Gesetzes entsteht. Ergänzend könnten auf Grund eines entsprechenden Be- schlusses des IT-Planungsrats die Fortschritte bei der Umset- zung der nationalen E-Government-Strategie einer Bericht- erstattung zugeführt werden. Zu Absatz 2 Zu Nummer 1 Durch die Einführung alternativer Techniken neben der qeS zur Ersetzung der Schriftform in diesem Gesetz wird die Erfüllung der Schriftform bereits erheblich erleichtert. Aller- dings ist bei der Vielzahl der Schriftformerfordernisse in den Fachgesetzen (mehrere Tausend) zu vermuten, dass in eini- gen Fällen nach heutigen Kriterien eine Übermittlung durch einfache E-Mail ausreichend ist, so dass das Schriftform- erfordernis verzichtbar ist. In anderen Fällen wird mög- licherweise nur ein Teil der Schriftformfunktionen benötigt, so dass diese Tatsache in der Norm abzubilden ist. Hierzu be- darf es einer Überprüfung des gesamten Rechtsbestandes. Da diese Überprüfung auf die mit diesem Gesetz geänderten Querschnittsnormen zur Schriftform aufbaut (§ 3a VwVfG, § 36a SGB I, § 87a AO), sollte sie erst in einem zweiten Schritt nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vorgenommen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bericht an den Deutschen Bundestag niederzulegen und wird im Anschluss Gegenstand eines gesonderten Gesetzgebungs- verfahrens. Eine Abfrage des IT-Planungsrates hat jedoch ergeb
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.889 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/11473, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 317.333–320.222 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert baede56c6dd3d333….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP