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Artikel 29 · BT-Drs. 17/11473 · S. 60

Zu Artikel 29 (Evaluierung)

Zu Artikel 29 (Evaluierung)
Zu Absatz 1
Die Berichtspflicht nach diesem Absatz dient der Evaluie-
rung des Gesetzes. Zur Förderung eines nachhaltigen Aus-
baus elektronischer Verwaltungsdienste soll der Bericht auch
Vorschläge für die Weiterentwicklung der gesetzlichen
Grundlagen enthalten. Die erzielten Wirkungen umfassen
dabei auch den Erfüllungsaufwand, der bei Bürgerinnen und
Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung durch die Rechtsände-
rungen dieses Gesetzes entsteht.
Ergänzend könnten auf Grund eines entsprechenden Be-
schlusses des IT-Planungsrats die Fortschritte bei der Umset-
zung der nationalen E-Government-Strategie einer Bericht-
erstattung zugeführt werden.
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Durch die Einführung alternativer Techniken neben der qeS
zur Ersetzung der Schriftform in diesem Gesetz wird die
Erfüllung der Schriftform bereits erheblich erleichtert. Aller-
dings ist bei der Vielzahl der Schriftformerfordernisse in den
Fachgesetzen (mehrere Tausend) zu vermuten, dass in eini-
gen Fällen nach heutigen Kriterien eine Übermittlung durch
einfache E-Mail ausreichend ist, so dass das Schriftform-
erfordernis verzichtbar ist. In anderen Fällen wird mög-
licherweise nur ein Teil der Schriftformfunktionen benötigt,
so dass diese Tatsache in der Norm abzubilden ist. Hierzu be-
darf es einer Überprüfung des gesamten Rechtsbestandes.
Da diese Überprüfung auf die mit diesem Gesetz geänderten
Querschnittsnormen zur Schriftform aufbaut (§ 3a VwVfG,
§ 36a SGB I, § 87a AO), sollte sie erst in einem zweiten
Schritt nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vorgenommen
werden. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bericht an
den Deutschen Bundestag niederzulegen und wird im
Anschluss Gegenstand eines gesonderten Gesetzgebungs-
verfahrens. Eine Abfrage des IT-Planungsrates hat jedoch
ergeb

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.889 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/11473, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 317.333–320.222 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert baede56c6dd3d333….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP