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Artikel 18 · BT-Drs. 17/11473 · S. 57

Zu Artikel 18 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 18 (Änderung der Gewerbeordnung)
Die Regelung sieht vor, dass ein Gewerbetreibender den
Antrag auf Wiedergestattung der Ausübung des Gewerbes
auch elektronisch (also z. B. per E-Mail) stellen kann, wenn
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Unzuverläs-
sigkeit nicht mehr vorliegt. Die Änderung beruht auf einem
Vorschlag seitens der Länder.

BT-Drs. 17/11473 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/11473, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 300.359–300.721 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert baede56c6dd3d333….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP