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Artikel 11 · BT-Drs. 17/11473 · S. 53

Zu Artikel 11 (Änderung des Umweltschutzproto-

Zu Artikel 11 (Änderung des Umweltschutzproto-
koll-Ausführungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Mit den Änderungen wird bewirkt, dass der Antrag auf Er-
teilung der Genehmigung einer Tätigkeit nach § 3 Absatz 1
Satz 1 sowie die Anzeige einer Tätigkeit, die unter die Vor-
aussetzungen des § 6 Absatz 1 Satz 1 fällt, auch elektronisch
(also z. B. per E-Mail) gestellt werden bzw. erfolgen kann.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Mit der Änderung wird bewirkt, dass Einwendungen zu der
Untersuchung nach § 8 Absatz 3 auch elektronisch (also
z. B. per E-Mail) abgegeben werden können.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um Folgeänderungen. Das Erfordernis, dass
Einwendungen auch in englischer Sprache vorgelegt werden
Drucksache 17/11473 – 54 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
sollen, soll auch für elektronisch abgegebene Einwendungen
gelten.
Zu Buchstabe c
Es handelt sich um eine Folgeänderung.

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Herkunft

BT-Drs. 17/11473, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 278.739–279.620 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert baede56c6dd3d333….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP