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Artikel 11 · BT-Drs. 17/11473 · S. 53
Zu Artikel 11 (Änderung des Umweltschutzproto-
Zu Artikel 11 (Änderung des Umweltschutzproto- koll-Ausführungsgesetzes) Zu Nummer 1 Mit den Änderungen wird bewirkt, dass der Antrag auf Er- teilung der Genehmigung einer Tätigkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 1 sowie die Anzeige einer Tätigkeit, die unter die Vor- aussetzungen des § 6 Absatz 1 Satz 1 fällt, auch elektronisch (also z. B. per E-Mail) gestellt werden bzw. erfolgen kann. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Mit der Änderung wird bewirkt, dass Einwendungen zu der Untersuchung nach § 8 Absatz 3 auch elektronisch (also z. B. per E-Mail) abgegeben werden können. Zu Buchstabe b Es handelt sich um Folgeänderungen. Das Erfordernis, dass Einwendungen auch in englischer Sprache vorgelegt werden Drucksache 17/11473 – 54 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode sollen, soll auch für elektronisch abgegebene Einwendungen gelten. Zu Buchstabe c Es handelt sich um eine Folgeänderung.
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Herkunft
BT-Drs. 17/11473, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 278.739–279.620 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert baede56c6dd3d333….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP