Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 4 · BT-Drs. 17/11471 · S. 153

Zu Artikel 1 bis 7 (hinsichtlich der Gerichte)

Zu Artikel 1 bis 7 (hinsichtlich der Gerichte)
Artikel 1 bis 7 des Entwurfs führen zu einem einmaligen
Umstellungsaufwand bei den Gerichten.
1. Es werden reformbedingt Anpassungen der EDV erfor-
derlich. Nach Angaben der Bundesländer ergibt sich
hierfür ein Gesamtaufwand von ca. 2,1 Mio. Euro.
2. Für den Kauf neuer Kommentar- und Lehrbuchliteratur
fallen nach Angaben der Bundesländer ca. 1,9 Mio. Euro
an.
3. Für die Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen ist
nach Angaben der Bundesländer mit Kosten von ca.
2,7 Mio. Euro zu rechnen. Hinzu kommt der Erfüllungs-
aufwand für den Arbeitsausfall der Teilnehmer der Fort-
bildungen, der sich – soweit nicht bereits in der vorge-
nannten Summe enthalten – auf ca. 4,1 Mio. Euro beläuft.
Hinzu kommt der durch die neu vorgesehene Informations-
pflicht in § 39 Absatz 2 GNotKG-E entstehende Erfüllungs-
aufwand. Da die von dieser Informationspflicht betroffenen
Daten jedoch im Zuge des gerichtlichen Verfahrens ohnehin
erhoben werden, erscheint der durch die reine Mitteilung
der Daten an die Notare entstehende Informationsaufwand
vernachlässigbar.

BT-Drs. 17/11471 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/11471, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 609.004–610.105 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6662a50600eccbdf….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP