Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/11471 · S. 153
Zu Artikel 1 bis 7 (hinsichtlich der Gerichte)
Zu Artikel 1 bis 7 (hinsichtlich der Gerichte) Artikel 1 bis 7 des Entwurfs führen zu einem einmaligen Umstellungsaufwand bei den Gerichten. 1. Es werden reformbedingt Anpassungen der EDV erfor- derlich. Nach Angaben der Bundesländer ergibt sich hierfür ein Gesamtaufwand von ca. 2,1 Mio. Euro. 2. Für den Kauf neuer Kommentar- und Lehrbuchliteratur fallen nach Angaben der Bundesländer ca. 1,9 Mio. Euro an. 3. Für die Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen ist nach Angaben der Bundesländer mit Kosten von ca. 2,7 Mio. Euro zu rechnen. Hinzu kommt der Erfüllungs- aufwand für den Arbeitsausfall der Teilnehmer der Fort- bildungen, der sich – soweit nicht bereits in der vorge- nannten Summe enthalten – auf ca. 4,1 Mio. Euro beläuft. Hinzu kommt der durch die neu vorgesehene Informations- pflicht in § 39 Absatz 2 GNotKG-E entstehende Erfüllungs- aufwand. Da die von dieser Informationspflicht betroffenen Daten jedoch im Zuge des gerichtlichen Verfahrens ohnehin erhoben werden, erscheint der durch die reine Mitteilung der Daten an die Notare entstehende Informationsaufwand vernachlässigbar.
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Herkunft
BT-Drs. 17/11471, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 609.004–610.105 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6662a50600eccbdf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP