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Artikel 1 · BT-Drs. 17/11267 · S. 22

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial-

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 25)
Zu den Buchstaben a und b
Die maximale Häufigkeit der Inanspruchnahme und die
unteren Altersgrenzen der Krebsfrüherkennungsunter-
suchungen für Frauen und Männer werden nicht länger ge-
setzlich vorgegeben, sondern diese Festlegungen werden
dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen. Hierdurch
wird dem Gemeinsamen Bundesausschuss die notwendige
Flexibilität eingeräumt, Inhalt, Zielgruppen, Altersgrenzen,
Häufigkeit, Art und Umfang der jeweiligen Untersuchung an
den jeweils aktuellen Stand des medizinischen Wissens
anzupassen und für bestimmte Zielgruppen, die ein im Ver-
gleich zur Gesamtbevölkerung stark erhöhtes Krebsrisiko
aufweisen, intensivierte, auf das Risiko abgestimmte Maß-
nahmen der Krebsfrüherkennung vorzusehen. Die untere
Altersgrenze von 18 Jahren grenzt den Leistungsanspruch
des § 25 SGB V für volljährige Versicherte von den Unter-
suchungen für Kinder und Jugendliche nach § 26 SGB V ab.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es
nach dem derzeit gültigen Stand des Wissens keine Belege
für den Nutzen bevölkerungsbezogener Krebsfrüherken-
nungsprogramme bei Kindern und Jugendlichen gibt.
Zu Nummer 2 (§ 25a)
Zu Absatz 1
Ein organisiertes Krebsfrüherkennungsprogramm im Sinne
der Europäischen Leitlinien erfordert eine genaue Verfah-
rensvorschrift (Bestimmung der Zielgruppen, der Früher-
kennungsmaßnahmen, des Untersuchungsintervalls, der Or-
ganisation und sonstiger Verfahren). Außerdem sind Quali-
tätssicherungsstrukturen und funktionsfähige Krebsregister,
vor allem epidemiologische Krebsregister, zur Erfolgskont-
rolle der Krebsfrüherkennungsprogramme erforderlich. Ein
wichtiges Merkmal von organisierten Krebsfrüherkennungs-
programmen ist die Einladung der anspruc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 67.940 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/11267, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.858–161.798 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert bb8bb414176598d7….

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