Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/10960 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung) Zu Nummer 1 (Änderung Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung des § 31. Zu Nummer 2 (Änderung § 13b) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Neufassung des § 31. Zu Nummer 3 (Änderung § 29) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Neufassung des § 31. Zu Nummer 4 (§ 31 – neu) Zu § 31 Zu Absatz 1 Nach Absatz 1 Satz 1 werden Bewachungsunternehmen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen außerhalb der deut- schen ausschließlichen Wirtschaftszone durchführen wollen, von der Erlaubnispflicht nach § 34a Absatz 1 bis 4 ausge- nommen und einer besonderen Zulassungspflicht nach § 31 Absatz 1 unterworfen. Die Zulassungspflicht nach Absatz 1 trifft neben den im Inland niedergelassenen Bewachungsun- ternehmen, die maritime Sicherheitsdienstleistungen durch- führen, auch im Ausland niedergelassene Bewachungsunter- nehmen, sofern diese auf Seeschiffen unter deutscher Flagge Bewachungsaufgaben durchführen wollen, da auf Seeschif- fen unter deutscher Flagge deutsches Recht anzuwenden ist. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung für Be- wachungsunternehmen auf Seeschiffen sind – anders als im Rahmen des § 34a Absatz 1 und 2 GewO für das allgemeine Bewachungsgewerbe – nicht personenbezogen, sondern fol- gen einem unternehmensbezogenen Ansatz. Die Voraus- setzungen orientieren sich an den von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organi- zation – IMO) herausgegebenen Interimsleitlinien für Ree- der, Schiffsbetreiber und Schiffsführer (MSC.1/Circ.1405/ Rev.2), die im Verkehrsblatt bekanntgemacht werden, sowie den Interimsleitlinien für private Bewachungsunternehmen, die private bewaffnete Sicherheitsdienste auf Seeschiffen im Hochrisikogebiet anbieten (MSC
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.464 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10960, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.071–54.535 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert c506b31a36bdeab6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP