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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10960 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1 (Änderung Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur
Neufassung des § 31.
Zu Nummer 2 (Änderung § 13b)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Neufassung des
§ 31.
Zu Nummer 3 (Änderung § 29)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Neufassung des
§ 31.
Zu Nummer 4 (§ 31 – neu)
Zu § 31
Zu Absatz 1
Nach Absatz 1 Satz 1 werden Bewachungsunternehmen, die
Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen außerhalb der deut-
schen ausschließlichen Wirtschaftszone durchführen wollen,
von der Erlaubnispflicht nach § 34a Absatz 1 bis 4 ausge-
nommen und einer besonderen Zulassungspflicht nach § 31
Absatz 1 unterworfen. Die Zulassungspflicht nach Absatz 1
trifft neben den im Inland niedergelassenen Bewachungsun-
ternehmen, die maritime Sicherheitsdienstleistungen durch-
führen, auch im Ausland niedergelassene Bewachungsunter-
nehmen, sofern diese auf Seeschiffen unter deutscher Flagge
Bewachungsaufgaben durchführen wollen, da auf Seeschif-
fen unter deutscher Flagge deutsches Recht anzuwenden ist.
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung für Be-
wachungsunternehmen auf Seeschiffen sind – anders als im
Rahmen des § 34a Absatz 1 und 2 GewO für das allgemeine
Bewachungsgewerbe – nicht personenbezogen, sondern fol-
gen einem unternehmensbezogenen Ansatz. Die Voraus-
setzungen orientieren sich an den von der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organi-
zation – IMO) herausgegebenen Interimsleitlinien für Ree-
der, Schiffsbetreiber und Schiffsführer (MSC.1/Circ.1405/
Rev.2), die im Verkehrsblatt bekanntgemacht werden, sowie
den Interimsleitlinien für private Bewachungsunternehmen,
die private bewaffnete Sicherheitsdienste auf Seeschiffen im
Hochrisikogebiet anbieten (MSC

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.464 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10960, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.071–54.535 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert c506b31a36bdeab6….

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