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Artikel 4 · BT-Drs. 17/10773 · S. 12

Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zu den Buchstaben a bis g
Ergänzung und redaktionelle Anpassung des Inhaltsver-
zeichnisses auf Grund neuer Regelungen für geringfügig
entlohnt Beschäftigte und Beschäftigte in der Gleitzone.
Zu Nummer 2
Durch die Änderung wird im Ergebnis – wie bisher – sicher-
gestellt, dass als versicherungspflichtige Arbeitnehmer
(deren Beschäftigung der Versicherungspflicht des Arbeit-
gebers nach § 2 zum Teil entgegensteht) nicht diejenigen
gelten, die in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung
versicherungspflichtig sind.
Zu Nummer 3
Die bisherige Versicherungsfreiheit in der Rentenversiche-
rung kraft Gesetzes soll nicht mehr für geringfügig entlohnt
Beschäftigte gelten, sondern nur noch für die übrigen Perso-
nengruppen (selbständig Tätige, kurzfristig Beschäftigte
und geringfügig Pflegende) bestehen bleiben. Hierbei soll
es zudem dabei bleiben, dass geringfügig Pflegende ver-
sicherungsfrei sind, wenn die Beitragsbemessungsgrund-
lage auf den Monat bezogen die bisherige Grenze von
400 Euro nicht übersteigt.
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Geringfügig entlohnt Beschäftigte werden in die Versiche-
rungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezo-
gen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich auf Antrag von
der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der schriftliche
Befreiungsantrag ist dem Arbeitgeber zu übergeben.
Zu Buchstabe b
Zur Vereinfachung des Verfahrens soll die Befreiung bei ge-
ringfügig entlohnter Beschäftigung in der Weise erfolgen,
dass die Befreiung ohne Bescheiderteilung erfolgen kann,
wenn die Einzugsstelle nach Eingang der Arbeitgebermel-
dung innerhalb eines Monats nicht widerspricht, d. h. fest-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10773
gestellt hat, dass die 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.937 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/10773, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.882–65.819 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert 80ddc74f8e8d959f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP