Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/10773 · S. 12
Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zu den Buchstaben a bis g Ergänzung und redaktionelle Anpassung des Inhaltsver- zeichnisses auf Grund neuer Regelungen für geringfügig entlohnt Beschäftigte und Beschäftigte in der Gleitzone. Zu Nummer 2 Durch die Änderung wird im Ergebnis – wie bisher – sicher- gestellt, dass als versicherungspflichtige Arbeitnehmer (deren Beschäftigung der Versicherungspflicht des Arbeit- gebers nach § 2 zum Teil entgegensteht) nicht diejenigen gelten, die in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung versicherungspflichtig sind. Zu Nummer 3 Die bisherige Versicherungsfreiheit in der Rentenversiche- rung kraft Gesetzes soll nicht mehr für geringfügig entlohnt Beschäftigte gelten, sondern nur noch für die übrigen Perso- nengruppen (selbständig Tätige, kurzfristig Beschäftigte und geringfügig Pflegende) bestehen bleiben. Hierbei soll es zudem dabei bleiben, dass geringfügig Pflegende ver- sicherungsfrei sind, wenn die Beitragsbemessungsgrund- lage auf den Monat bezogen die bisherige Grenze von 400 Euro nicht übersteigt. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Geringfügig entlohnt Beschäftigte werden in die Versiche- rungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezo- gen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der schriftliche Befreiungsantrag ist dem Arbeitgeber zu übergeben. Zu Buchstabe b Zur Vereinfachung des Verfahrens soll die Befreiung bei ge- ringfügig entlohnter Beschäftigung in der Weise erfolgen, dass die Befreiung ohne Bescheiderteilung erfolgen kann, wenn die Einzugsstelle nach Eingang der Arbeitgebermel- dung innerhalb eines Monats nicht widerspricht, d. h. fest- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10773 gestellt hat, dass die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.937 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10773, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.882–65.819 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert 80ddc74f8e8d959f….
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