Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/10772 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Flaggenrechts-
Zu Artikel 1 (Änderung des Flaggenrechts- gesetzes) Zu Nummer 1 Die Partenreedereien, bei denen mehrere Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff für gemeinsame Rech- nung nutzten, sind bedeutungslos geworden und haben keine wirtschaftliche Funktion mehr. Sie werden durch das von Bundesministerium der Justiz betreute Gesetz zur Re- form des Seehandelsrechts als überholtes Rechtsinstrument abgeschafft. § 1 FlaggRG wird an diese Entwicklung ange- passt und die Bezugnahme auf Partenreedereien durch Auf- hebung des bisherigen Absatzes 3 entfernt. Ferner erfolgt durch die Neufassung des Absatzes 3 (bisheriger Absatz 4) eine Aktualisierung und Anpassung hinsichtlich der für Bin- nenschiffe geltenden Voraussetzungen. Die neue Fassung berücksichtigt, dass Binnenschiffe als Nachweis für die Ein- tragung in einem deutschen Schiffsregister einen Schiffs- brief und nicht, wie Seeschiffe, ein Schiffszertifikat erhalten. Zu Nummer 2 In § 2 FlaggRG wird ebenfalls die Bezugnahme auf Parten- reedereien gestrichen. Die Erbengemeinschaften, die aus deutschen und aus ausländischen Eigentümern bestehen, verbleiben dagegen im Regelungsbereich des § 2 FlaggRG. Sie sind nicht, wie Offene Handelsgesellschaften mit mehr- heitlich deutschen Gesellschaftern, verpflichtet, sondern le- diglich berechtigt, die Bundesflagge zu führen. Erbenge- meinschaften sind anders als OHGs nicht auf Dauer ausge- richtet, sondern auf Auseinandersetzung. Zu diesem Zweck kann es sinnvoll sein, ein Schiff vorübergehend unter deut- sche Flagge zu bringen, um es dann zu veräußern. Weiter erfolgt eine Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH. Die Niederlassungsfreiheit nach den Artikeln 43 und 48 des vormaligen EG-Vertrages (nunmehr die Artikel 45 und 49 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäi- schen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.787 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10772, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.957–41.744 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 0c440c78312ed29d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP