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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10772 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Flaggenrechts-

Zu Artikel 1 (Änderung des Flaggenrechts-
gesetzes)
Zu Nummer 1
Die Partenreedereien, bei denen mehrere Personen ein ihnen
gemeinschaftlich zustehendes Schiff für gemeinsame Rech-
nung nutzten, sind bedeutungslos geworden und haben
keine wirtschaftliche Funktion mehr. Sie werden durch das
von Bundesministerium der Justiz betreute Gesetz zur Re-
form des Seehandelsrechts als überholtes Rechtsinstrument
abgeschafft. § 1 FlaggRG wird an diese Entwicklung ange-
passt und die Bezugnahme auf Partenreedereien durch Auf-
hebung des bisherigen Absatzes 3 entfernt. Ferner erfolgt
durch die Neufassung des Absatzes 3 (bisheriger Absatz 4)
eine Aktualisierung und Anpassung hinsichtlich der für Bin-
nenschiffe geltenden Voraussetzungen. Die neue Fassung
berücksichtigt, dass Binnenschiffe als Nachweis für die Ein-
tragung in einem deutschen Schiffsregister einen Schiffs-
brief und nicht, wie Seeschiffe, ein Schiffszertifikat erhalten.
Zu Nummer 2
In § 2 FlaggRG wird ebenfalls die Bezugnahme auf Parten-
reedereien gestrichen. Die Erbengemeinschaften, die aus
deutschen und aus ausländischen Eigentümern bestehen,
verbleiben dagegen im Regelungsbereich des § 2 FlaggRG.
Sie sind nicht, wie Offene Handelsgesellschaften mit mehr-
heitlich deutschen Gesellschaftern, verpflichtet, sondern le-
diglich berechtigt, die Bundesflagge zu führen. Erbenge-
meinschaften sind anders als OHGs nicht auf Dauer ausge-
richtet, sondern auf Auseinandersetzung. Zu diesem Zweck
kann es sinnvoll sein, ein Schiff vorübergehend unter deut-
sche Flagge zu bringen, um es dann zu veräußern.
Weiter erfolgt eine Anpassung an die Rechtsprechung des
EuGH. Die Niederlassungsfreiheit nach den Artikeln 43 und
48 des vormaligen EG-Vertrages (nunmehr die Artikel 45
und 49 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäi-
schen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.787 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10772, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.957–41.744 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 0c440c78312ed29d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP