Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/10754 · S. 34
Zu Artikel 2 (ÄnderungdesEnergiestatistikgesetzes)
Zu Artikel 2 (ÄnderungdesEnergiestatistikgesetzes) Im Rahmen der Herstellung des europäischen Binnenmark- tes für Energie und des von der Bundesregierung beschlos- senen Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ soll fort- laufend überprüft werden, ob die gesetzten Ziele erreicht sind. Die Bundesnetzagentur ist u. a. nach § 63 EnWG ver- pflichtet, jährlich an die EU Kommission zu berichten. Der Monitoring-Prozess wird von einer neuen Geschäftsstelle bei der Bundesnetzagentur im Geschäftsbereich des Bun- desministeriums für Wirtschaft und Technologie organisiert. Für die Monitoringaufgaben ist es zur Vermeidung von Dop- pelerhebungen und zur Sicherung der Datenqualität erfor- derlich, dass Ergebnisse zwischen dem Statistischen Bun- desamt und der Bundesnetzagentur ausgetauscht werden dürfen. Die Übermittlung dient nicht Vollzugsaufgaben im Einzelfall, auch wenn Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen und damit Rückschlüsse auf das konkrete Unter- nehmen ermöglichen könnten. Die Organisationseinheiten in der Bundesnetzagentur sind entsprechend der Regelung für das Umweltbundesamt in § 14 Absatz 2 des Energiestatistik- gesetzes organisatorisch und personell zu trennen. Mit dem neuen § 14 Absatz 3 des Energiestatistikgesetzes wird die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen von dem Statistischen Bundesamt an die Bundesnetzagentur geschaffen. Absatz 4 regelt die Datenübermittlung von der Bundesnetzagentur an das Statis- tische Bundesamt. Im Fall des Absatzes 4 ist eine zu Absatz 3 vergleichbare Trennungsregelung nicht erforderlich, da die Abschottung des Statistikbereichs im Statistischen Bundes- amt bereits gewährleistet ist.
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BT-Drs. 17/10754, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 167.375–169.073 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert affb753a3306b1bd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP