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Artikel 2 · BT-Drs. 17/10754 · S. 34

Zu Artikel 2 (ÄnderungdesEnergiestatistikgesetzes)

Zu Artikel 2 (ÄnderungdesEnergiestatistikgesetzes)
Im Rahmen der Herstellung des europäischen Binnenmark-
tes für Energie und des von der Bundesregierung beschlos-
senen Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ soll fort-
laufend überprüft werden, ob die gesetzten Ziele erreicht
sind. Die Bundesnetzagentur ist u. a. nach § 63 EnWG ver-
pflichtet, jährlich an die EU Kommission zu berichten. Der
Monitoring-Prozess wird von einer neuen Geschäftsstelle
bei der Bundesnetzagentur im Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Technologie organisiert.
Für die Monitoringaufgaben ist es zur Vermeidung von Dop-
pelerhebungen und zur Sicherung der Datenqualität erfor-
derlich, dass Ergebnisse zwischen dem Statistischen Bun-
desamt und der Bundesnetzagentur ausgetauscht werden
dürfen. Die Übermittlung dient nicht Vollzugsaufgaben im
Einzelfall, auch wenn Tabellenfelder nur einen einzigen Fall
ausweisen und damit Rückschlüsse auf das konkrete Unter-
nehmen ermöglichen könnten. Die Organisationseinheiten in
der Bundesnetzagentur sind entsprechend der Regelung für
das Umweltbundesamt in § 14 Absatz 2 des Energiestatistik-
gesetzes organisatorisch und personell zu trennen. Mit dem
neuen § 14 Absatz 3 des Energiestatistikgesetzes wird die
Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Tabellen mit
statistischen Ergebnissen von dem Statistischen Bundesamt
an die Bundesnetzagentur geschaffen. Absatz 4 regelt die
Datenübermittlung von der Bundesnetzagentur an das Statis-
tische Bundesamt. Im Fall des Absatzes 4 ist eine zu Absatz 3
vergleichbare Trennungsregelung nicht erforderlich, da die
Abschottung des Statistikbereichs im Statistischen Bundes-
amt bereits gewährleistet ist.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10754, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 167.375–169.073 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert affb753a3306b1bd….

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