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Artikel 5 · BT-Drs. 17/10490 · S. 17
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes zur Wahrung
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes – RsprEinhG) Zu Nummer 1 (§ 11) Den Regelungen für das Verfahren vor den Großen Senaten der obersten Bundesgerichte entsprechend, soll auch bei Divergenzen zwischen den obersten Bundesgerichten im Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung Drucksache 17/10490 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode der obersten Gerichtshöfe des Bundes ein vorgeschaltetes Anfrageverfahren eingeführt werden. Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe ist durch das RsprEinhG von 1968 ein Gemeinsamer Senat dieser obersten Gerichtshöfe mit Sitz in Karlsruhe eingerichtet worden (§ 1). Dieser entscheidet, wenn ein oberster Gerichtshof in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofes oder des Gemeinsamen Senates abweichen will (§ 2). Das Verfahren wird durch einen Vorlagebeschluss des erkennenden Senats eingeleitet (§ 11 Absatz 1). Bisher sieht das RsprEinhG ein sogenanntes nachgeschaltetes Anfrageverfahren vor: Schließt sich der Senat des obersten Gerichtshofes, von dessen Ent- scheidung abgewichen werden soll, innerhalb eines Monats durch Beschluss der Rechtsauffassung des vorlegenden Se- nats an, so ist das Verfahren einzustellen (§ 14). Mit dem Rechtspflegevereinfachungsgesetz von 1990 ist demgegenüber für die Großen Senate bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes ein sogenanntes vorgeschaltetes Anfrageverfahren eingeführt worden. § 132 GVG konstitu- iert beim BGH Große Senate und die Vereinigten Großen Senate zur Entscheidung von divergierenden Rechtsansich- ten verschiedener Senate sowie von Fragen grundsätzlicher Bedeutung. § 132 Absatz 3 Satz 1 GVG sieht vor, dass eine Vorlage an
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.081 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10490, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.873–74.954 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert 13be88dd627f8f65….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP