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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10487 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Partnerschaftsgesell-

Zu Artikel 1 (Änderung des Partnerschaftsgesell-
schaftsgesetzes – PartGG)
Zu Nummer 1 (Einfügung von § 4 Absatz 3 – neu)
Die Vorschrift bestimmt den Inhalt der Anmeldung der Part-
nerschaft beim Partnerschaftsregister. Sie ist um die erfor-
derliche Versicherungsbescheinigung zu ergänzen. Bei der
Berufshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine frei-
willige Versicherung, deshalb ist ein ausdrücklicher Verweis
auf die Vorschrift des § 113 Absatz 2 des Gesetzes über den
Versicherungsvertrag (VVG) erforderlich. Nach § 113 Ab-
satz 2 VVG muss die Bescheinigung die Versicherungs-
summe und die der Versicherung zugrunde liegende (hier:
berufsrechtliche) Rechtsvorschrift enthalten. Das erleichtert
die Prüfung durch das Registergericht, das nur zu prüfen hat,
ob die berufsrechtlich vorgesehene Mindestversicherungs-
summe erreicht ist. Sieht die berufsrechtliche Regelung eine
Mindestversicherungssumme und im Übrigen eine „ange-
messene“ Versicherung vor, so prüft das Registergericht
auch hier lediglich, ob die Mindestversicherungssumme er-
reicht ist. Ob die Versicherung im Übrigen dann angemessen
ist, bleibt das Risiko der Partner.
Zu Nummer 2 (Neufassung von § 7 Absatz 5 – neu)
Für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs-
haftung als Variante der Partnerschaftsgesellschaft ist klar-
zustellen, dass der die Haftungsbeschränkung kenntlich ma-
chende Namenszusatz zu den Angaben gehört, die nach
§ 125 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) auf
den Geschäftsbriefen anzugeben sind.
Zu Nummer 3 (Einfügung von § 8 Absatz 4 – neu)
Durch § 8 Absatz 2 des PartGG in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, des Partnerschafts-
gesellschaftsgesetzes und anderer Gesetze vom 22. Juli 1998
(BGBl. I S. 1878) wurde eine Handelndenhaftung eingefüh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.317 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10487, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.302–50.619 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 100605ba88bbafff….

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