Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/737 · S. 14
Zu Artikel 3 (Änderung der Ölhaftungsbescheini-
Zu Artikel 3 (Änderung der Ölhaftungsbescheini- gungs-Verordnung) Die beabsichtigte Ratifikation des Bunkeröl-Übereinkom- mens und die in Ausführung des Übereinkommens vorge- schlagene Änderung des Ölschadengesetzes machen es er- forderlich, auch die Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung an die sich ändernde Rechtslage anzupassen. Die Ölhaf- tungsbescheinigungs-Verordnung geht bisher nur davon aus, dass der Eigentümer eines Öltankers versicherungspflichtig ist und einer entsprechenden Bescheinigung über das Beste- hen einer Versicherung oder sonstigen finanziellen Sicher- heit bedarf. Nach Artikel 7 Abs. 5 des Bunkeröl-Überein- kommens und § 2 Abs. 2 ÖlSG in der Fassung von Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b dieses Entwurfs gilt dies künftig auch für Eigentümer sonstiger Schiffe im Hinblick auf deren Haftung für durch Bunkeröl verursachte Schäden. Dem soll durch die vorgeschlagenen Änderungen der Ölhaftungsbescheini- gungs-Verordnung Rechnung getragen werden. Zu Nummer 1 (§ 1 Ölhaftungsbescheinigungs- Verordnung) Die Änderungen in Buchstabe a dienen der Anpassung der Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung an das geänderte Ölschadengesetz. Nach § 1 Nr. 1 der Ölhaftungsbescheini- gungs-Verordnung in der Fassung des Entwurfs sind unter dem Begriff „Ölhaftungsbescheinigung“ künftig nicht nur die Bescheinigungen für Eigentümer von Schiffen im Sinne des Haftungsübereinkommens von 1992 zu verstehen, son- dern auch Bescheinigungen für Eigentümer von sonstigen Schiffen, für die nach Artikel 7 des Bunkeröl-Übereinkom- mens und § 2 Abs. 2 ÖlSG in der Fassung von Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b dieses Entwurfs eine Versicherung aufrechtzu- erhalten ist. Die Änderung in Buchstabe b stellt eine durch die geplante Ratifikation des Bunkeröl-Übereinkommens bedingte Fol- geänderung dar. Zu Nummer 2 (§ 3
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.538 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/737, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.375–46.913 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 4b75dcff611ae620….
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