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Artikel 3 · BT-Drs. 16/737 · S. 14

Zu Artikel 3 (Änderung der Ölhaftungsbescheini-

Zu Artikel 3 (Änderung der Ölhaftungsbescheini-
gungs-Verordnung)
Die beabsichtigte Ratifikation des Bunkeröl-Übereinkom-
mens und die in Ausführung des Übereinkommens vorge-
schlagene Änderung des Ölschadengesetzes machen es er-
forderlich, auch die Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung
an die sich ändernde Rechtslage anzupassen. Die Ölhaf-
tungsbescheinigungs-Verordnung geht bisher nur davon aus,
dass der Eigentümer eines Öltankers versicherungspflichtig
ist und einer entsprechenden Bescheinigung über das Beste-
hen einer Versicherung oder sonstigen finanziellen Sicher-
heit bedarf. Nach Artikel 7 Abs. 5 des Bunkeröl-Überein-
kommens und § 2 Abs. 2 ÖlSG in der Fassung von Artikel 1
Nr. 2 Buchstabe b dieses Entwurfs gilt dies künftig auch für
Eigentümer sonstiger Schiffe im Hinblick auf deren Haftung
für durch Bunkeröl verursachte Schäden. Dem soll durch
die vorgeschlagenen Änderungen der Ölhaftungsbescheini-
gungs-Verordnung Rechnung getragen werden.
Zu Nummer 1 (§ 1 Ölhaftungsbescheinigungs-
Verordnung)
Die Änderungen in Buchstabe a dienen der Anpassung der
Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung an das geänderte
Ölschadengesetz. Nach § 1 Nr. 1 der Ölhaftungsbescheini-
gungs-Verordnung in der Fassung des Entwurfs sind unter
dem Begriff „Ölhaftungsbescheinigung“ künftig nicht nur
die Bescheinigungen für Eigentümer von Schiffen im Sinne
des Haftungsübereinkommens von 1992 zu verstehen, son-
dern auch Bescheinigungen für Eigentümer von sonstigen
Schiffen, für die nach Artikel 7 des Bunkeröl-Übereinkom-
mens und § 2 Abs. 2 ÖlSG in der Fassung von Artikel 1 Nr. 2
Buchstabe b dieses Entwurfs eine Versicherung aufrechtzu-
erhalten ist.
Die Änderung in Buchstabe b stellt eine durch die geplante
Ratifikation des Bunkeröl-Übereinkommens bedingte Fol-
geänderung dar.
Zu Nummer 2 (§ 3

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.538 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/737, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.375–46.913 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 4b75dcff611ae620….

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