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Artikel 1 · BT-Drs. 16/737 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des Ölschadengesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Ölschadengesetzes)
Die Änderungen des Ölschadengesetzes sind auf die beab-
sichtigte Ratifikation des Bunkeröl-Übereinkommens zu-
rückzuführen. Nach dem vorliegenden Entwurf soll der
Anwendungsbereich des Ölschadengesetzes, das bisher le-
diglich für die Fälle gilt, in denen es um die Haftung und
Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden im Sinne des
Haftungsübereinkommens von 1992 (BGBl. 1994 II S. 1152)
geht, erweitert und auf die Fälle erstreckt werden, in denen
es um die Haftung und Entschädigung für Bunkerölver-
schmutzungsschäden im Sinne des Bunkeröl-Übereinkom-
mens geht. Im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken:
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/737
Zu Nummer 1 (§ 1 ÖlSG)
Durch die in Buchstabe a vorgeschlagene Neufassung von
Absatz 1 soll klargestellt werden, dass das Ölschadengesetz
auch in Bezug auf Bunkerölverschmutzungsschäden keine
eigenständigen Haftungsregelungen enthält, sondern auch
insoweit die normativen Bestimmungen dieses Übereinkom-
mens, welche durch das gleichzeitig im Entwurf vorgelegte
Vertragsgesetz innerstaatliches deutsches Recht werden sol-
len, unmittelbar zur Anwendung gelangen. Dies gilt insbe-
sondere auch für die Bestimmungen über den örtlichen und
sachlichen Anwendungsbereich des Bunkeröl-Übereinkom-
mens. Die Haftung für Ölverschmutzungsschäden richtet
sich nach der Neufassung entweder nach dem Haftungsüber-
einkommen von 1992, dem Fondsübereinkommen von 1992
und dem Zusatzfondsübereinkommen von 2003 oder nach
dem Bunkeröl-Übereinkommen. Eine kumulative Anwen-
dung beider Übereinkommenssysteme scheidet aus.
Durch die in Buchstabe b vorgeschlagene Änderung des
Absatzes 2 soll sichergestellt werden, dass das Bunker-
öl-Übereinkommen ebenso wie das Haftungsübereinkom-
men von 1992 auf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.680 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/737, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.494–41.174 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 4b75dcff611ae620….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP