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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10307 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Postpersonalrechts-

Zu Artikel 1 (Änderung des Postpersonalrechts-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 6.
Zu Nummer 2 (§ 3)
Zu Buchstabe a
Die Änderung dient der Klarstellung. Das Recht des BMF
zu bestimmen, welche Organisationseinheiten und Stellen-
inhaber die Befugnisse einer Dienstbehörde bzw. eines
Dienstvorgesetzten bei den Postnachfolgeunternehmen
wahrnehmen, wurde stets im Sinne einer Options- und
Ermächtigungsregelung verstanden. Die eigentliche Befug-
nisübertragung erfolgte erst in einem zweiten Schritt durch
eine allgemeine Anordnung des Vorstands des Postnach-
folgeunternehmens nach § 1 Absatz 4 PostPersRG. Dies
kommt durch die Einfügung des Wortes „können“ noch
deutlicher zum Ausdruck.
Drucksache 17/10307 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Absatz 3 ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung ab-
weichende beamtenrechtliche Regelungen für die Beamtin-
nen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen zu treffen.
Die bereits bestehenden Ermächtigungen im Bereich des
Laufbahnrechts und der Arbeitszeit werden um den Bereich
der Altersteilzeit erweitert. Die allgemeinen Vorschriften zur
Altersteilzeit werden den spezifischen Bedürfnissen der im
Wettbewerb stehenden Unternehmen nicht ausreichend ge-
recht. Bei der vorgesehenen Regelung handelt es sich weder
um ein allgemeines arbeitsmarktpolitisches Vorhaben noch
um ein dienstrechtliches Modellprojekt, sondern um eine
Folge aus der Privatisierung der Deutschen Bundespost.
Zu Nummer 3 (§ 4)
Zu Buchstabe a
Die bisher schon bestehende Möglichkeit, Beamtinnen und
Beamten bei Tochter- und Enkelunternehmen der Postnach-
folgeunternehmen auch dauerhaft Tätigkeiten zuzuweisen,
wird im Interesse einer langfristig amtsangemessenen Be-
schäftigung der Bediensteten auf Unternehmen 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.272 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/10307, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.429–38.701 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert f35cea91badb128c….

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