Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/10307 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung des Postpersonalrechts-
Zu Artikel 1 (Änderung des Postpersonalrechts- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 6. Zu Nummer 2 (§ 3) Zu Buchstabe a Die Änderung dient der Klarstellung. Das Recht des BMF zu bestimmen, welche Organisationseinheiten und Stellen- inhaber die Befugnisse einer Dienstbehörde bzw. eines Dienstvorgesetzten bei den Postnachfolgeunternehmen wahrnehmen, wurde stets im Sinne einer Options- und Ermächtigungsregelung verstanden. Die eigentliche Befug- nisübertragung erfolgte erst in einem zweiten Schritt durch eine allgemeine Anordnung des Vorstands des Postnach- folgeunternehmens nach § 1 Absatz 4 PostPersRG. Dies kommt durch die Einfügung des Wortes „können“ noch deutlicher zum Ausdruck. Drucksache 17/10307 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zu Buchstabe b Absatz 3 ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung ab- weichende beamtenrechtliche Regelungen für die Beamtin- nen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen zu treffen. Die bereits bestehenden Ermächtigungen im Bereich des Laufbahnrechts und der Arbeitszeit werden um den Bereich der Altersteilzeit erweitert. Die allgemeinen Vorschriften zur Altersteilzeit werden den spezifischen Bedürfnissen der im Wettbewerb stehenden Unternehmen nicht ausreichend ge- recht. Bei der vorgesehenen Regelung handelt es sich weder um ein allgemeines arbeitsmarktpolitisches Vorhaben noch um ein dienstrechtliches Modellprojekt, sondern um eine Folge aus der Privatisierung der Deutschen Bundespost. Zu Nummer 3 (§ 4) Zu Buchstabe a Die bisher schon bestehende Möglichkeit, Beamtinnen und Beamten bei Tochter- und Enkelunternehmen der Postnach- folgeunternehmen auch dauerhaft Tätigkeiten zuzuweisen, wird im Interesse einer langfristig amtsangemessenen Be- schäftigung der Bediensteten auf Unternehmen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.272 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10307, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.429–38.701 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert f35cea91badb128c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP