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Artikel 2 · BT-Drs. 17/10060 · S. 32

Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsge-

Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsge-
setzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Nach Nummer 1 soll die Inhaltsübersicht des Energiewirt-
schaftsgesetzes angepasst werden, um eine Übereinstim-
mung zwischen der angesichts des Umfangs des EnWG er-
forderlichen Inhaltsübersicht und dem verfügenden Teil des
EnWG zu gewährleisten.
Zu Nummer 2 (§ 5b)
Die Vorschrift statuiert in Absatz 1 Satz 1 eine allgemeine
Verschwiegenheitspflicht über Anzeigen gemäß Artikel 15
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 sowie über auf
sie hin eingeleitete Untersuchungen oder Ermittlungsverfah-
ren. Nach Absatz 1 Satz 2 kann die Bundesnetzagentur durch
Festlegung ergänzend nähere Bestimmungen zu Inhalt und
Ausgestaltung der Vorkehrungen und Verfahren treffen, die
Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011
verlangt. Absatz 1 Satz 3 stellt klar, dass § 55 der Strafpro-
zessordnung auch im Hinblick auf Anzeigepflichten nach
Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 gilt.
Die Vorschrift statuiert zudem eine Verschwiegenheitspflicht
über eingeleitete Maßnahmen. Die Weitergabe von Informa-
tionen innerhalb eines von einer Maßnahme betroffenen Un-
ternehmens, wie etwa die Benachrichtigung der so genann-
ten Compliancestelle über eine entsprechende Maßnahme
der Bundesnetzagentur, wird von Absatz 2 nicht umfasst,
wenn und soweit das Unternehmen selbst der Adressat der
Maßnahme ist. Ausgenommen von den Verschwiegenheits-
pflichten sind berufliche Geheimnisträger wie Rechts-
anwälte oder Wirtschaftsprüfer, um Anzeigenden und Adres-
saten einer Maßnahme unter anderem die Ausübung ihrer
verfassungsrechtlich verankerten Rechte zu ermöglichen,
wie etwa die Hinzuziehung eines Verteidigers (§ 137 der
Strafprozessordnung).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksach

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.903 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/10060, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 154.094–168.997 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 0580bdb4a31f0998….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP