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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10042 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Weingesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Weingesetzes)
Zu Nummer 1
Die hier aufgeführten Änderungen in der Inhaltsübersicht
spiegeln die durch dieses Gesetz vorgenommenen Änderun-
gen wider.
Zu Buchstabe a
Zwischen den in Artikel 40 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 607/2009 (vormals Anhang XII Teil A dieser Verord-
nung) in der Datenbank „E-Bacchus“ eingetragenen tradi-
tionellen Begriffen „Qualitätswein“ und „Qualitätswein
b. A.“ besteht gemeinschaftsrechtlich kein Unterschied
mehr. Um Unsicherheiten zu beseitigen, wird die Angabe
„b. A.“ bei „Qualitätswein“ insofern aus dem Weingesetz
entfernt. Bislang verstand man unter „Qualitätswein“
(Oberbegriff) einen amtlich geprüften Wein mit Herkunfts-
bezeichnung, den man in „Qualitätsweine bestimmter An-
baugebiete (QbA)“ und „Qualitätsweine mit Prädikat“
Drucksache 17/10042 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
untergliederte. Die Bezeichnung „Qualitätswein mit Prädi-
kat“ wurde bereits zugunsten der Bezeichnung „Prädikats-
wein“ aufgegeben und durfte nur noch bis zum 31. Dezem-
ber 2010 etikettiert werden. Da zudem die Begriffe „Quali-
tätswein“ und „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete
(b. A.)“ zunehmend identisch verwendet werden, führt es zu
mehr Klarheit, auf einen Oberbegriff zu verzichten und
keine Unterscheidung mehr vorzunehmen, sondern nur
noch die weiter bestehenden Begriffe „Qualitätswein“ und
„Prädikatswein“ durchgängig nebeneinander zu verwenden,
zumal schon heute im geltenden Weingesetz beide Begriffe
teilweise nebeneinander verwendet werden.
Zu Buchstabe b
Bei der Umrechnung der von Betrieben von anderen Betrie-
ben übernommenen Mengen von Weinerzeugnissen soll
auch Jungwein einbezogen werden. In diesem Zusammen-
hang ist eine Bundesermächtigung vorzusehen, die es
ermöglicht, das Umrechnungsverfahren zu regeln. D

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.982 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10042, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.329–52.311 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 24204123d24082d0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP