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Artikel 2 · BT-Drs. 17/10040 · S. 17
Zu Artikel 2 (Änderung des Finanzdienstleistungs-
Zu Artikel 2 (Änderung des Finanzdienstleistungs- aufsichtsgesetzes) Zu Nummer 1 Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen entsprechend angepasst. Zu Nummer 2 Das Forum für Finanzmarktaufsicht wird abgeschafft. Das Forum wurde zu einer Zeit eingerichtet, als es noch drei Bundesaufsichtsämter gab. Ziel war es, die Aufsicht über Drucksache 17/10040 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Finanzinstitute gerade im Hinblick auf so genannte All- finanzkonzepte am Markt und der daraus erwachsenden Risiken zwischen den Bundesaufsichtsämtern und unter Beteiligung der Deutschen Bundesbank besser zu koordinie- ren und bestehende Aufsichtskonzepte weiterzuentwickeln. Zwar wurde mit der Errichtung der Bundesanstalt als All- finanzaufsichtsbehörde das Forum gesetzlich verankert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Koordinierung der Zusam- menarbeit im Rahmen der laufenden Überwachung eines ge- setzlich verankerten Forums, in dem beide Institutionen ver- treten sind, nicht bedarf. Stattdessen erfolgt die notwendige Koordinierung als laufender Abstimmungsprozess zwischen Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank. Zu Nummer 3 Zu § 4a (neu) § 4a regelt künftig das Verfahren zur Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt und der Deut- schen Bundesbank bei Meinungsverschiedenheiten von erheblicher Bedeutung im Rahmen der laufenden Überwa- chung nach § 7 Absatz 1 KWG und § 3 Absatz 3 ZAG. § 7 Absatz 1 Satz 2 KWG weist die Durchführung der laufenden Überwachung als Teil der von der Bundesanstalt ausgeübten Aufsicht ausdrücklich der Deutschen Bundesbank zu. Gleichzeitig stellt die Regelung in § 7 Absatz 2 Satz 1 KWG sicher, dass die laufende Überwachung durch die Deutsche Bundesbank nach den Richtlinien der Bundesanstalt erfolgt, um der Verantwortlichkeit der Bundesanstal
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.494 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10040, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.291–83.785 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert 5fb0b4fbad5e37fe….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP