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Artikel 2 · BT-Drs. 17/10040 · S. 17

Zu Artikel 2 (Änderung des Finanzdienstleistungs-

Zu Artikel 2 (Änderung des Finanzdienstleistungs-
aufsichtsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen entsprechend
angepasst.
Zu Nummer 2
Das Forum für Finanzmarktaufsicht wird abgeschafft. Das
Forum wurde zu einer Zeit eingerichtet, als es noch drei
Bundesaufsichtsämter gab. Ziel war es, die Aufsicht über
Drucksache 17/10040 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Finanzinstitute gerade im Hinblick auf so genannte All-
finanzkonzepte am Markt und der daraus erwachsenden
Risiken zwischen den Bundesaufsichtsämtern und unter
Beteiligung der Deutschen Bundesbank besser zu koordinie-
ren und bestehende Aufsichtskonzepte weiterzuentwickeln.
Zwar wurde mit der Errichtung der Bundesanstalt als All-
finanzaufsichtsbehörde das Forum gesetzlich verankert. Es
hat sich jedoch gezeigt, dass die Koordinierung der Zusam-
menarbeit im Rahmen der laufenden Überwachung eines ge-
setzlich verankerten Forums, in dem beide Institutionen ver-
treten sind, nicht bedarf. Stattdessen erfolgt die notwendige
Koordinierung als laufender Abstimmungsprozess zwischen
Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank.
Zu Nummer 3
Zu § 4a (neu)
§ 4a regelt künftig das Verfahren zur Koordinierung der
Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt und der Deut-
schen Bundesbank bei Meinungsverschiedenheiten von
erheblicher Bedeutung im Rahmen der laufenden Überwa-
chung nach § 7 Absatz 1 KWG und § 3 Absatz 3 ZAG. § 7
Absatz 1 Satz 2 KWG weist die Durchführung der laufenden
Überwachung als Teil der von der Bundesanstalt ausgeübten
Aufsicht ausdrücklich der Deutschen Bundesbank zu.
Gleichzeitig stellt die Regelung in § 7 Absatz 2 Satz 1 KWG
sicher, dass die laufende Überwachung durch die Deutsche
Bundesbank nach den Richtlinien der Bundesanstalt erfolgt,
um der Verantwortlichkeit der Bundesanstal

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.494 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10040, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.291–83.785 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert 5fb0b4fbad5e37fe….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP