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Artikel 4 · BT-Drs. 17/10038 · S. 18
Zu Artikel 4 (Änderung der Zahlungsinstituts-
Zu Artikel 4 (Änderung der Zahlungsinstituts- Prüfungsberichtsverordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird um die geänderte Angabe zu Un- terabschnitt 4 sowie um die Angaben zu den neu eingefügten §§ 16a und 16b redaktionell ergänzt. Zu Nummer 2 (Abschnitt 3, Überschrift Unterabschnitt 4) Die Überschrift des Unterabschnitts 4 wird redaktionell an- gepasst. Zu Nummer 3 (§ 16 Absatz 5 Satz 1) Der Verweis auf § 22 ZAG wird mit Blick auf die dort vor- genommen Änderungen angepasst. Zu Nummer 4 (§§ 16a – neu – und 16b – neu) Diese Änderungen entsprechen inhaltlich den §§ 21a und 21b der PrüfbV im hier geregelten Fall mit Zahlungsinstitu- ten nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 ZAG als Adressaten der Vorschrift. Es werden die besonderen Pflichten der Prüfer im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses nach § 18 ZAG konkretisiert.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10038, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.191–72.041 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert eba02565dd84b18a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP