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Artikel 4 · BT-Drs. 17/10038 · S. 18

Zu Artikel 4 (Änderung der Zahlungsinstituts-

Zu Artikel 4 (Änderung der Zahlungsinstituts-
Prüfungsberichtsverordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird um die geänderte Angabe zu Un-
terabschnitt 4 sowie um die Angaben zu den neu eingefügten
§§ 16a und 16b redaktionell ergänzt.
Zu Nummer 2 (Abschnitt 3, Überschrift Unterabschnitt 4)
Die Überschrift des Unterabschnitts 4 wird redaktionell an-
gepasst.
Zu Nummer 3 (§ 16 Absatz 5 Satz 1)
Der Verweis auf § 22 ZAG wird mit Blick auf die dort vor-
genommen Änderungen angepasst.
Zu Nummer 4 (§§ 16a – neu – und 16b – neu)
Diese Änderungen entsprechen inhaltlich den §§ 21a und
21b der PrüfbV im hier geregelten Fall mit Zahlungsinstitu-
ten nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 ZAG als Adressaten der
Vorschrift. Es werden die besonderen Pflichten der Prüfer im
Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses nach § 18 ZAG
konkretisiert.

BT-Drs. 17/10038 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/10038, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.191–72.041 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert eba02565dd84b18a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP