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Artikel 4 · BT-Drs. 17/9852 · S. 38
Zu Artikel 4 (Änderungen anderer Rechts-
Zu Artikel 4 (Änderungen anderer Rechts- vorschriften) Zu Absatz 1 Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neuregelung der §§ 19 und 20 GWB. Zu Absatz 2 Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neuregelung der §§ 18 bis 20 GWB. Zu Absatz 3 Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neuregelung der §§ 19 und 20 GWB. Zu Absatz 4 Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neuregelung der §§ 19 und 20 GWB. Zu Absatz 5 Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neuregelung der §§ 19 und 20 GWB. Zu Absatz 6 Die Änderung der Gewerbeordnung zielt darauf ab, zukünf- tig bei vergaberechtlichen Entscheidungen auch zurücklie- gende kartellrechtliche Verstöße berücksichtigen zu können. Die Ergänzung ist erforderlich, weil die Vorschrift bislang vom Bundesamt für Justiz dahin ausgelegt wird, dass die da- rin nicht erwähnten Verurteilungen wegen Kartellordnungs- widrigkeiten den Behörden und öffentlichen Auftraggebern im Sinne des § 98 Nummer 1 bis 3 und 5 des GWB nicht mit- geteilt werden dürfen, obwohl gemäß § 6 Absatz 5 Buch- stabe c und § 6 EG Absatz 6 Buchstabe c der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Bewerber von der Teilnahme ausgeschlossen werden können, die nach- weislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Zu Absatz 7 Die Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes bezweckt, kartellrechtliche Schadensersatzansprüche (zum Beispiel nach § 33 Absatz 3 GWB) nicht mehr in die Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen fallen zu lassen. Auf Grund der Natur einer Absprache, die mindestens zwei Parteien be- nötigt, richten sich Kartellschadensersatzklagen häufig ge- gen mehrere Kartellteilnehmer, die als Gesamtschuldner haf- ten. Kartelle erstrecken sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum und sind
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.158 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/9852, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 177.684–181.842 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 43b3a122edefda39….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP