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Artikel 4 · BT-Drs. 17/9852 · S. 38

Zu Artikel 4 (Änderungen anderer Rechts-

Zu Artikel 4 (Änderungen anderer Rechts-
vorschriften)
Zu Absatz 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neuregelung der
§§ 19 und 20 GWB.
Zu Absatz 2
Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neuregelung der
§§ 18 bis 20 GWB.
Zu Absatz 3
Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neuregelung der
§§ 19 und 20 GWB.
Zu Absatz 4
Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neuregelung der
§§ 19 und 20 GWB.
Zu Absatz 5
Es handelt sich um eine Folgeänderung der Neuregelung der
§§ 19 und 20 GWB.
Zu Absatz 6
Die Änderung der Gewerbeordnung zielt darauf ab, zukünf-
tig bei vergaberechtlichen Entscheidungen auch zurücklie-
gende kartellrechtliche Verstöße berücksichtigen zu können.
Die Ergänzung ist erforderlich, weil die Vorschrift bislang
vom Bundesamt für Justiz dahin ausgelegt wird, dass die da-
rin nicht erwähnten Verurteilungen wegen Kartellordnungs-
widrigkeiten den Behörden und öffentlichen Auftraggebern
im Sinne des § 98 Nummer 1 bis 3 und 5 des GWB nicht mit-
geteilt werden dürfen, obwohl gemäß § 6 Absatz 5 Buch-
stabe c und § 6 EG Absatz 6 Buchstabe c der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Bewerber
von der Teilnahme ausgeschlossen werden können, die nach-
weislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Zu Absatz 7
Die Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes bezweckt,
kartellrechtliche Schadensersatzansprüche (zum Beispiel
nach § 33 Absatz 3 GWB) nicht mehr in die Zuständigkeit
der Kammern für Handelssachen fallen zu lassen. Auf Grund
der Natur einer Absprache, die mindestens zwei Parteien be-
nötigt, richten sich Kartellschadensersatzklagen häufig ge-
gen mehrere Kartellteilnehmer, die als Gesamtschuldner haf-
ten. Kartelle erstrecken sich regelmäßig über einen längeren
Zeitraum und sind 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.158 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/9852, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 177.684–181.842 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 43b3a122edefda39….

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