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Artikel 7 · BT-Drs. 17/9666 · S. 22
Zu Artikel 7 (Änderung des Bundesfernstraßen-
Zu Artikel 7 (Änderung des Bundesfernstraßen- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2 Widmung, Umstufung, Einziehung) Folgeänderung zu § 17b. Zu Nummer 2 (§ 17a Anhörungsverfahren) Die in § 17a Nummer 1 bis 7 FStrG durch das Infrastruktur- planungsbeschleunigungsgesetz eingeführten Maßgabevor- schriften zum Anhörungsverfahren sind wegen der Über- nahme in das VwVfG zum größten Teil entbehrlich und werden insoweit aufgehoben. Zu Buchstabe a Zu Nummer 1 Die Vorschrift wird aufgehoben, weil mit der Änderung von § 73 Absatz 2 und 8 VwVfG nunmehr in den §§ 63 ff. und 72 ff. VwVfG einheitlich die Formulierung „voraussichtlich auswirken wird“ verwandt wird. Zu Nummer 2 Die Vorschrift regelt die Benachrichtigung von anerkannten Umweltschutzvereinigungen von der Planauslegung. Mit der weitgehenden verfahrensrechtliche Gleichstellung der durch staatliche Anerkennung mit Rechtsbehelfsbefugnis ausgestatteten Vereinigungen mit den Betroffenen in § 73 VwVfG ist die Vorschrift entbehrlich und wird aufgehoben. Zu Nummer 3 Die Vorschrift regelt die weitere Beteiligung der Vereini- gungen im Verfahren, die Präklusion verspätet abgegebener Stellungnahmen und die Beteiligung im Erörterungstermin. Mit der weitgehenden verfahrensrechtliche Gleichstellung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/9666 der durch staatliche Anerkennung mit Rechtsbehelfsbefug- nis ausgestatteten Vereinigungen mit den Betroffenen und Übernahme der Regelung in § 73 VwVfG ist die Vorschrift entbehrlich und wird aufgehoben. Zu Nummer 4 Die Vorschrift sieht eine Benachrichtigung nicht ortsansäs- siger Betroffener nur vor, wenn diese der Behörde bekannt sind. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll die Behörde nicht verpflichtet sein, Aufenthalt und Person zu ermitteln. Die Regelung galt ursprünglich beschränkt a
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.808 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/9666, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.403–96.211 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 457c598a43c7742f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP