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Artikel 4 · BT-Drs. 17/9666 · S. 21
Zu Artikel 4 (Änderung des Energiewirtschafts-
Zu Artikel 4 (Änderung des Energiewirtschafts- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 43a Anhörungsverfahren) Die in § 43a durch das Infrastrukturplanungsbeschleuni- gungsgesetz eingeführten Maßgabevorschriften zum An- hörungsverfahren werden wegen der Übernahme in das VwVfG fast vollständig aufgehoben. Bestehen bleiben die Regelungen über den Verzicht auf einen Erörterungstermin und über die verkürzte Frist von zwei Wochen, innerhalb derer die Anhörungsbehörde die Planauslegung zu veranlas- sen hat. Zu Buchstabe a (Nummer 1) Die Vorschrift wird neu gefasst, weil mit der Änderung von § 73 Absatz 2 und 8 VwVfG in den §§ 63 ff. und 72 ff. VwVfG nunmehr einheitlich die Formulierung „voraus- sichtlich auswirken wird“ werden soll. Die verkürzte Frist zur Planauslegung bleibt bestehen. Zu Buchstabe b Zu Nummer 2 Die Vorschrift regelt die Benachrichtigung von anerkannten Umweltschutzvereinigungen von der Planauslegung. Nach der weitgehenden verfahrensrechtlichen Gleichstellung der durch staatliche Anerkennung mit Rechtsbehelfsbefugnis ausgestatteten Vereinigungen mit den Betroffenen in § 73 VwVfG ist die Vorschrift entbehrlich und wird aufgehoben. Zu Nummer 3 Die Vorschrift regelt die weitere Beteiligung der Vereini- gungen im Verfahren, die Präklusion verspätet abgegebener Stellungnahmen und die Beteiligung im Erörterungstermin. Nach der weitgehenden verfahrensrechtlichen Gleichstel- lung der durch staatliche Anerkennung mit Rechtsbehelfs- befugnis ausgestatteten Vereinigungen mit den Betroffenen und Übernahme der Regelung in § 73 Absatz 4 VwVfG ist die Vorschrift entbehrlich und wird aufgehoben. Zu Nummer 4 Die Vorschrift sieht eine Benachrichtigung nicht ortsansäs- siger Betroffener nur vor, wenn diese der Behörde bekannt sind. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll die Behörde nicht ve
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.193 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/9666, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.945–89.138 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 457c598a43c7742f….
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