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Artikel 11 · BT-Drs. 17/9666 · S. 26

Zu Artikel 11 (Änderung des Bundeswasserstraßen-

Zu Artikel 11 (Änderung des Bundeswasserstraßen-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 8 Umfang der Unterhaltung)
Folgeänderung zur Änderung des § 8 Absatz 1 durch Arti-
kel 4 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986).
In § 8 Absatz 1 wurde ein neuer Satz 2 eingefügt, so dass
die bisherigen Sätze 2 und 3 zu den Sätzen 3 und 4 wurden.
Die Verweisung in § 8 Absatz 5 ist daher entsprechend an-
zupassen.
Zu Nummer 2 (§ 14 Planfeststellung, vorläufige
Anordnung)
Folgeänderung zu Nummer 3.
Zu Nummer 3 (§ 14a Anhörungsverfahren)
Die in § 14a WaStrG durch das Infrastrukturplanungs-
beschleunigungsgesetz eingeführten Maßgabevorschriften
zum Anhörungsverfahren werden wegen der Übernahme in
das VwVfG aufgehoben. Regelungen, die nicht in das
VwVfG übernommen werden, bleiben als Fachplanungs-
recht bestehen.
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1 bis 3
Die Vorschriften sind wegen der Übernahme ihres Rege-
lungsgehalts in das VwVfG entbehrlich und werden aufge-
hoben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/9666
Zu Nummer 4
Die Sonderregelung über eine Benachrichtigung nicht orts-
ansässiger Betroffener wird nicht fortgeführt, weil die inten-
dierte Verfahrensbeschleunigung bei Wahrung der grundge-
setzlich geschützten Eigentumsrechte der Betroffenen kaum
erreicht werden kann. Denn bei verfassungskonformer Aus-
legung muss von der Behörde ein gewisser Ermittlungsauf-
wand – zumindest die Auswertung der verfügbaren Unterla-
gen und Register – verlangt werden. Dies ergibt sich bereits
aus dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 24 VwVfG). Die Er-
mittlung der Betroffenen wird mit zunehmender elektroni-
scher Unterstützung auch immer unproblematischer. Die
Beschränkung der Benachrichtigungspflicht in Bezug auf
bereits nach Person und Aufenthalt bekannte nicht ortsan-
sässige Betroffene ersc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.562 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/9666, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 110.497–119.059 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 457c598a43c7742f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP