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Artikel 3 · BT-Drs. 17/9369 · S. 54
Zu Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches
Zu Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 23) Pflegepersonen sind durch ihre Situation stark, oft bis hin zur Überforderung belastet. Dadurch ist ihre Gesundheit ge- fährdet oder eine Erkrankung tritt ein. Gesundheitsför- dernde Maßnahmen für die Pflegepersonen sind deshalb, auch im Sinne der pflegebedürftigen Angehörigen, von be- sonderer Bedeutung. Pflegende Angehörige haben zwar schon nach geltendem Recht Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilita- tionsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so- weit die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Die Neuregelung trägt aber der besonderen Situation Rechnung, in der sich die pflegenden Angehörigen befinden, und unter- streicht, dass die Krankenkassen bei ihren Entscheidungen die besonderen Belastungen pflegender Angehöriger be- rücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist auf die Ergänzung in § 42 des Elften Buches hinzuweisen, die die Möglichkeit eröffnet, bei stationären Leistungen zur medizinischen Vorsorge von häuslich Pflegenden auch die Pflegebedürftigen in der Ein- richtung mit aufzunehmen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 55 – Drucksache 17/9369 Zu Nummer 2 (§ 40) Pflegepersonen sind durch ihre Situation stark, oft bis hin zur Überforderung belastet. Dadurch ist ihre Gesundheit ge- fährdet oder eine Erkrankung tritt ein. Gesundheitsför- dernde Maßnahmen für die Pflegepersonen sind deshalb, auch im Sinne der pflegebedürftigen Angehörigen, von be- sonderer Bedeutung. Pflegende Angehörige haben zwar schon nach geltendem Recht Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilita- tionsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so- weit die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Die Neuregelung trägt aber der besonderen Situation Rechnung, in der sich die p
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.957 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/9369, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 246.986–259.943 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert e4e7ad2e433ea3a0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP