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Artikel 7 · BT-Drs. 17/9341 · S. 71
Zu Artikel 7 (Änderung der Betriebsverordnung
Zu Artikel 7 (Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe) Zu Nummer 1 Der Titel der Verordnung wird angepasst. Die Verordnung richtet sich nicht mehr nur an Arzneimittelgroßhandelsbe- triebe, sondern auch an Arzneimittelvermittler nach § 4 Absatz 22a des Arzneimittelgesetzes. Zu Nummer 2 (§ 1 ) Mit der Änderung wird der Anwendungsbereich der Verord- nung auf Personen ausgedehnt, die am Verkauf oder Erwerb von Arzneimitteln beteiligt sind, ohne diese im eigenen Na- men zu verkaufen oder zu erwerben und ohne die Arznei- mittel zu besitzen oder physisch Zugriff darauf zu haben. Für diese Personengruppe sieht die Richtlinie 2001/83/EG in der durch die Richtlinie 2011/62/EU geänderten Fassung spezifische Regelungen vor, um alle Akteure in der Liefer- kette zu erfassen. Zu Nummer 3 (§ 1a ) Es handelt sich um eine Klarstellung. Zu Nummer 4 (§ 4a) § 4a wird zur besseren Lesbarkeit mit einer angepassten Überschrift versehen und neu strukturiert (Absatz 1 Satz 1 Drucksache 17/9341 – 72 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode wird redaktionell geändert, Absatz 4 enthält den ursprüngli- chen Satz 2 des Absatzes 1). Dabei werden die neuen Rege- lungen des Artikels 80 der Richtlinie 2001/83/EG in der durch die Richtlinie 2011/62/EU geänderten Fassung umge- setzt. Für die Fälle des Bezuges von Arzneimitteln durch einen Arzneimittelvermittler hat sich der Großhändler davon zu überzeugen, dass der Vermittler die an ihn gestellten Anfor- derungen erfüllt. Er muss sich davon überzeugen, dass der Vermittler registriert ist und die für ihn anwendbaren As- pekte einer Guten Vertriebspraxis für Arzneimittel einhält. Hierzu gehören auch ein Qualitätssystem, ein Rückrufplan, die ordnungsgemäße Dokumentation der Geschäftsvor- gänge sowie die unverzügliche Information de
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.261 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/9341, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 352.908–358.169 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 5b86e9c46a325f58….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP