Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/8986 · S. 49
Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozial- gelassenen Leistungserbringer sind auch im Rahmen der
Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozial- gelassenen Leistungserbringer sind auch im Rahmen der
gesetzbuch) Modellvorhaben zur psychiatrischen oder psychosomati-
schen Versorgung zum Vertragsschluss mit den gesetzlichen
Zu Nummer 1 (§ 64) Krankenkassen berechtigt sind. Zu den zum Vertragsschluss
Zur Klarstellung werden unter den Buchstaben a und b in den berechtigten Leistungserbringern zählen damit neben den
Sätzen 1 und 2 redaktionelle Anpassungen an die übrigen ge- stationären Einrichtungen auch die zur Teilnahme an der
setzlichen Regelungen zur Bereinigung vorgenommen. vertragsärztlichen Versorgung berechtigten Ärzte und Ein-
richtungen. Satz 2 stellt klar, dass durch Modellvorhaben
Buchstabe c nimmt eine redaktionelle Anpassung von Ver- eine bestehende Versorgungsverpflichtung nicht abbedingt
weisen aufgrund von Änderungen im Krankenhausentgelt- werden kann, z. B. hat eine durch die Krankenhausplanung
gesetz und der Bundespflegesatzverordnung vor. des Landes vorgegebene regionale Versorgungsverpflich-
Buchstabe d gibt für die nach § 64 Absatz 3 Satz 1 vorzu- tung weiterhin Bestand.
nehmende Bereinigung der Vergütungsvolumina und Kran-
Damit auch die Daten aus Modellvorhaben für die Entwick-
kenhausbudgets vor, dass im Falle einzelvertraglicher Ver-
lung des Entgeltsystems nach § 17d KHG genutzt werden
einbarungen einzelner Kostenträger kollektive Finanzie-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.153 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/8986 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/8986, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 288.054–306.207 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert 41ce11cf738f8600….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP