Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/8343 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-
Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzmarktstabilisie- rungsfondsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen ergeben sich aus der Schaffung eines neuen § 3c (siehe Nummer 4), der Aufhebung von § 6d (siehe Num- mer 11) und der Anfügung eines § 18 (siehe Nummer 16). Zu Nummer 2 (§ 3a FMStFG) Zu Buchstabe a Mit den Ergänzungen werden wichtige Befugnisse des Bun- desministeriums der Finanzen im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht spezifiziert und die Formulierung an die Definition der Rechts- und Fachaufsicht in anderen Regelun- gen (z. B. § 12 KfWG) angepasst. Das nunmehr ebenfalls ge- setzlich normierte Recht auf Überprüfung dient der Klarstel- lung des Umfangs des im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht bestehenden Auskunftsrechts. Zu Buchstabe b Die Änderungen in Doppelbuchstaben aa und bb sind durch die Änderungen in Buchstabe b bedingt; die Ernennung der Mitglieder des Leitungsausschusses erfolgt künftig nicht mehr durch das Bundesministerium der Finanzen (siehe Nummer 4). Zu Nummer 3 (§ 3b FMStFG) Die Ergänzungen sind erforderlich, um einen effektiven, um- fassenden und rechtssicheren Informationsaustausch zwi- schen den Behörden sicherzustellen. Zu Nummer 4 (§ 3c – neu – FMStFG) Zu Absatz 1 Die Mitglieder des Leitungsausschusses der Anstalt werden zukünftig nicht mehr als Angestellte, sondern auf der Grund- lage öffentlich-rechtlicher Amtsverhältnisse tätig. Ange- sichts der auf nationaler und internationaler Ebene ständig wachsenden Anforderungen an die Finanzmarktstabilisie- rung wird das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis in beson- derem Maße den hoheitlichen Aufgaben der Anstalt und ihrer herausgehobenen Funktion für den Finanzplatz Deutschland gerecht. Ähnliche Regelungen bestehen u. a. bei der Deutschen Bundesbank, der Bundesnetzagentur, der BaFin u
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.251 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/8343, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.450–53.701 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 639b19c6f7705d11….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP