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Artikel 1 · BT-Drs. 17/8343 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-

Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-
rungsfondsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderungen ergeben sich aus der Schaffung eines neuen
§ 3c (siehe Nummer 4), der Aufhebung von § 6d (siehe Num-
mer 11) und der Anfügung eines § 18 (siehe Nummer 16).
Zu Nummer 2 (§ 3a FMStFG)
Zu Buchstabe a
Mit den Ergänzungen werden wichtige Befugnisse des Bun-
desministeriums der Finanzen im Rahmen seiner Rechts-
und Fachaufsicht spezifiziert und die Formulierung an die
Definition der Rechts- und Fachaufsicht in anderen Regelun-
gen (z. B. § 12 KfWG) angepasst. Das nunmehr ebenfalls ge-
setzlich normierte Recht auf Überprüfung dient der Klarstel-
lung des Umfangs des im Rahmen der Rechts- und
Fachaufsicht bestehenden Auskunftsrechts.
Zu Buchstabe b
Die Änderungen in Doppelbuchstaben aa und bb sind durch
die Änderungen in Buchstabe b bedingt; die Ernennung der
Mitglieder des Leitungsausschusses erfolgt künftig nicht
mehr durch das Bundesministerium der Finanzen (siehe
Nummer 4).
Zu Nummer 3 (§ 3b FMStFG)
Die Ergänzungen sind erforderlich, um einen effektiven, um-
fassenden und rechtssicheren Informationsaustausch zwi-
schen den Behörden sicherzustellen.
Zu Nummer 4 (§ 3c – neu – FMStFG)
Zu Absatz 1
Die Mitglieder des Leitungsausschusses der Anstalt werden
zukünftig nicht mehr als Angestellte, sondern auf der Grund-
lage öffentlich-rechtlicher Amtsverhältnisse tätig. Ange-
sichts der auf nationaler und internationaler Ebene ständig
wachsenden Anforderungen an die Finanzmarktstabilisie-
rung wird das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis in beson-
derem Maße den hoheitlichen Aufgaben der Anstalt und
ihrer herausgehobenen Funktion für den Finanzplatz
Deutschland gerecht. Ähnliche Regelungen bestehen u. a.
bei der Deutschen Bundesbank, der Bundesnetzagentur, der
BaFin u

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.251 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/8343, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.450–53.701 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 639b19c6f7705d11….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP